Pressemitteilung von D. Braun

Neues GEG beschlossen


Garten, Bauen & Wohnen

Am 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit erheblichen Änderungen, die auch die Anforderungen an Bestandsgebäude betreffen, in Kraft!

Wird ein Gebäude erweitert oder ausgebaut, muss nicht mehr zwischen Erweiterungen mit und ohne Wärmeerzeuger unterschieden werden. Reine Öl- und Kohleheizungen werden ab 2026 verboten. Die Neufassung der DIN V 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden" gilt nun als Standard-Rechenverfahren. Die Qualität von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen soll gesteigert werden und daher gilt bei der Erstellung eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Das aktuelle Praxishandbuch "GEG im Bestand" zeigt, welche Vorgaben das GEG speziell an Bestandsgebäude stellt und wie Details bei der Sanierung von Gebäuden in Zukunft geplant und umgesetzt werden müssen, um die Vorgaben des GEG zu erfüllen.

Mit dem Wissen über die typischen Konstruktionen und deren U-Werte von Gebäuden aus den unterschiedlichen Baualtersklassen können moderne Sanierungsmethoden geplant und die Vorgaben des GEG erfüllt werden. Sofort einsetzbare Checklisten und Musterformulare unterstützen Planer und Ausführende von der systematischen Bestandsaufnahme bis zur fachgerechten Ausführung von Sanierungsmaßnahmen.

Der Verlag biete das Werk in verschiedenen Produkt-Varianten an. Mehr Informationen sind unter forum-verlag.com zu finden.
GEG Gebäudeenergiegesetz GEG im Bestand DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden Baualtersklassen

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Mandichostr. 18 86504 Merching

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