Reform der Grundsteuer - Was muss man beachten
25.04.2022
Garten, Bauen & Wohnen
Die Optimarum Hausverwaltung hat sich mit Ihrem Service als Kanzlei für Grundsteuer im Zuge der Grundsteuerreform auf die Erstellung von Feststellungserklärungen für Immobilienbesitzer spezialisiert. Das Unternehmen ist digital aber doch persönlich aufgestellt und nimmt Besitzern von Immobilien jegliche Arbeit im Zusammenhang mit der Berechnung der Grundsteuer und der Übermittlung an das Finanzamt ab. Im Interview stellt Geschäftsführer Jan-Niklas Sommershoff sein Unternehmen vor.
Guten Tag Herr Sommershoff, was müssen Immobilienbesitzer im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer beachten?
Die Reform der Grundsteuer betrifft jeglichen Eigentümer von Grundbesitz. Hierbei spielt es keine Rolle, ob bebautes oder unbebautes Grundstück. Rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen dabei neu bewertet werden.
Essentiell ist, benötigte Unterlagen für die Feststellungserklärung schon vorliegen zu haben, oder diese frühzeitig zu beantragen, da die Behörden nicht auf einen derartigen Ansturm durch Eigentümer vorbereitet sind. Auf unserer Homepage beantworten wir die häufigsten Fragen zur neuen Grundsteuer.
Betrifft die Reform nur Haus- und Grundstückseigentümer, oder auch die Besitzer von Eigentumswohnungen?
Jedes Grundstück in Deutschland muss neu bewertet werden. Dies betrifft sowohl Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser als auch unbebaute Grundstücke. Gesamt betrachtet werden in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Welche Fristen müssen dabei beachtet werden?
Eigentümer müssen bereits in diesem Jahr aktiv werden und eine Feststellungserklärung bei dem zuständigen Finanzamt einreichen. Der 1.1.2022 ist der für die Steuererklärung relevante Hauptfeststellungsstichtag. Die Erklärung für die Feststellung des Grundsteuerwertes kann ab 01.07.22 und muss bis zum 31.10.2022 eingereicht werden. Die neue Grundsteuer soll zum 01. Januar 2025 erhoben werden.
Welchen Service bietet die Kanzlei für Grundsteuer an?
Die Kanzlei für Grundsteuer nimmt den Eigentümern jegliche Arbeit für die Abgabe der Feststellungserklärung ab und reicht diese ein. Eigentümer müssen sich also um die Abgabe keine weiteren Gedanken machen.
Und wie sieht es mit den Kosten aus?
Für die Feststellungserklärung einer Eigentumswohnung werden 499,00€ aufgerufen, für ein Einfamilienhaus 599,00€ und für ein Mehrfamilienhaus 699,00€. Wenn Eigentümer mehr als eine Feststellungserklärung einreichen müssen, wird ab 2 Erklärungen ein Rabatt von 10% gewährt.
Herr Sommershoff, danke fürs Gespräch.
Kanzlei für Grundsteuer
Herr Jonas Hoffrichter
Quarzstraße 4
51371 Leverkusen
Deutschland
fon ..: +49 (0) 217 17 94 94 16
web ..: https://kanzlei-fuer-grundsteuer.de/
email : info@optimarum.com
Pressekontakt
Quack Unternehmensberatung
Herr Michael Quack
Sürther Hauptstraße 59
50999 Köln
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