Steuertipp für Eigentümer: Hochwasserschäden steuerlich absetzbar
16.02.2011 / ID: 3766
Garten, Bauen & Wohnen
Trostpflaster für Hochwasseropfer: Hauseigentümer können die Kosten der Beseitigung von Flutschäden als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. "Voraussetzung für den Steuernachlass ist, dass die Schäden nicht bereits von einer Versicherung beglichen werden. In diesem Fall kann nur der Selbstbehalt steuerlich angesetzt werden. Außerdem muss der so genannte existentiell wichtige Wohnbereich betroffen sein. Dazu zählen Küche, Wohn- oder Schlafzimmer, wogegen die Renovierung eines vollgelaufenen Kellers nicht geltend gemacht werden kann", erläutert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner die Rechtslage. Die Sanierung muss innerhalb von drei Jahren nach dem Hochwasser erfolgen. Wer die Kosten für die Sanierung mit einem Kredit, beispielsweise einem Bauspardarlehen finanziert, kann zusätzlich die Kreditzinsen von der Steuer absetzen.
Für Vermieter gilt: Sie können die Kosten im Jahr der Sanierung auf einen Schlag als Erhaltungsaufwand in der Steuererklärung angeben.
http://www.schwaebisch-hall.de
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Crailsheimer Straße 52 74523 Schwäbisch Hall
Pressekontakt
http://www.nbbgmbh.de
NBB Kommunikation GmbH
Ridlerstraße 33 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Reinhold Unger
04.06.2012 | Reinhold Unger
Baukredit: Schnell tilgen, viel Geld sparen
Baukredit: Schnell tilgen, viel Geld sparen
16.05.2012 | Reinhold Unger
Finanztipp für Mini-Jobber: Mit 5 Euro im Monat Riester-Zulagen sichern
Finanztipp für Mini-Jobber: Mit 5 Euro im Monat Riester-Zulagen sichern
21.04.2012 | Reinhold Unger
Haftung für Baupfusch
Haftung für Baupfusch
05.04.2012 | Reinhold Unger
Baufinanzierung: Der kluge Bauherr kombiniert
Baufinanzierung: Der kluge Bauherr kombiniert
28.03.2012 | Reinhold Unger
Checkliste "Altersgerechter Umbau": Barrierefreie Wohlfühl-Oase
Checkliste "Altersgerechter Umbau": Barrierefreie Wohlfühl-Oase
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.08.2025 | bema Bauchemie GmbH
bema PU-Asphalt® - Die wasserdurchlässige Alternative
bema PU-Asphalt® - Die wasserdurchlässige Alternative
12.08.2025 | MT Gartenbau
Pressemitteilung MT Gartenbau aus Köln
Pressemitteilung MT Gartenbau aus Köln
12.08.2025 | schäfer-technic GmbH
Fahrner Bauunternehmung - Bitumenvorspritzmaschine die viel mehr kann
Fahrner Bauunternehmung - Bitumenvorspritzmaschine die viel mehr kann
11.08.2025 | Blanke Systems GmbH & Co. KG
Meat & Greet 2025 - Das Hands-on Erlebnis
Meat & Greet 2025 - Das Hands-on Erlebnis
11.08.2025 | Bauheld Zürich
Bauheld - Ihr Experte für Renovation in Zürich
Bauheld - Ihr Experte für Renovation in Zürich
