Pressemitteilung von DINO Containerdienst Berlin Gmbh

Illegale Abfallentsorgung nimmt kein Ende


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Illegale Abfallentsorgung nimmt kein EndeBerlin, 23. Februar 2023. In Zeiten des Klima- und Umweltschutzes sollte die illegale Entsorgung von Abfällen eigentlich zur Vergangenheit gehören. Doch nach wie vor finden sich beinahe täglich Berichte über achtlos weggeworfenen Müll. Dieser stellt immer eine Bedrohung für das lokale Ökosystem dar und kann im Falle von Sondermüll auch für Menschen gefährlich werden. Zwei aktuelle Fälle haben sich in Gerolstein und in Stadland ereignet. Dabei wurden Bauschutt bzw. Asbest achtlos am Wegesrand deponiert.

Kein Verständnis für Umweltverschmutzer

Verständnis haben kann man für solche Straftaten keine, denn Bauschutt ist besonders einfach und kostengünstig zu entsorgen und Asbest ist gefährlicher Sonderabfall. Mit einem speziellen Container oder verschließbaren Big Bags lassen sich auch Sonderabfälle entsorgen. Warum die bisher noch unbekannten Täter nicht auf diese Möglichkeiten zurückgreifen und es bevorzugen die Umwelt zu belasten und sogar die Gesundheit von Menschen zu riskieren, kann man nicht nachvollziehen. Rentieren wird es sich auf jeden Fall nicht, denn die Strafen auf solche Vergehen können hoch ausfallen. In Berlin zum Beispiel kann das illegale Abladen von Bauabfällen mit Bußgeldern von bis zu EUR 25.000 geahndet werden.

Freiheitsstrafen bei Sonderabfall

Gefährlicher Abfall oder Sonderabfall enthält Stoffe die ein besonders hohes Gesundheitsrisiko darstellen. Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff, welcher sich in feine Fasern zerteilt. Diese können eingeatmet werden und verbleiben in der Lunge. Dies hat eine Reizung des Gewebes zur Folge und kann zu einer Lungenverhärtung und Lungenkrebs führen. Außerdem können die feinen Fasern auch weiter zum Brust- und Bauchfell wandern und ein sogenanntes Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen lassen. Daher ist es verständlich warum Asbest als gefährlicher Sonderabfall eingestuft wird und dementsprechend entsorgt werden muss. Wenn dies nicht erfolgt, sondern Asbest, wie vor kurzem in Stadland, einfach nur am Wegesrand abgeladen wird, dann besteht eine hohe Gefahr für die Gesundheit aller Menschen die damit in Berührung kommen. Darum ist es auch absolut berechtigt, dass die Strafen für die illegale Entsorgung von Sonderabfall sowohl finanzieller Natur sind, als auch Freiheitsstrafen beinhalten.

Tipps zur Entsorgung von Asbest

Bei der Entsorgung von Asbest empfiehlt es sich persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Allen voran zählt hierzu natürlich eine Atemschutzmaske des Typs FFP3, aber auch ein Einwegoverall, Einweghandschuhe und eine Schutzbrille. In der Regel gilt, dass sobald Asbest in einer Bausubstanz vorliegt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Firmen durchgeführt werden dürfen, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung empfiehlt es sich einen Containerdienst zu beordern.

Abfallentsorgung über Containerdienst abwickeln

Entsorgungsfachbetriebe oder Containerdienste sind prädestiniert eine erfolgreiche Abfallentsorgung zu gewährleisten. Zum einen verfügen diese über Behältnisse und Transporter um die logistische Herausforderung zu meistern. Zum anderen können Containerdienste auch auf ein umfangreiches Know-How zur Abfallentsorgung zurückgreifen. Vor allem beim Thema Sonderabfall ist dies von großer Bedeutung. Gefährliche Abfälle, auch als Sonderabfälle bekannt, können Menschen und die Umwelt in besonderem Maß gefährden. Daher müssen diese sowohl korrekt luft- und staubdicht verpackt werden, als auch für der Entsorgende über einen Entsorgungsnachweis, Begleitschein und Übernahmeschein verfügen. Ein Aufwand den DINO Containerdienst Berlin zum Beispiel übernimmt und somit dem Kunden viel Arbeit abnimmt.

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