An den Grillrost, fertig, los - Verbraucherinformation der ERGO Group
15.05.2023
Garten, Bauen & Wohnen

Als Mieter: Regelungen im Mietvertrag beachten
Mieter, die auf ihrem Balkon oder im Garten die Grillkohle auspacken möchten, sollten vorher einen Blick in ihren Mietvertrag und die Hausordnung werfen. Vermieter können hier tatsächlich ein explizites Grillverbot festlegen, an das Mieter sich halten müssen. Ansonsten gilt: Ab an den Grillrost - aber so, dass es die Nachbarn möglichst wenig beeinträchtigt. Das bedeutet zum Beispiel: "Darauf achten, dass Rauch nicht direkt auf die benachbarten Balkone oder Terrassen zieht und den Grill lieber mit etwas Abstand zu den Nachbarn aufstellen", so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Fühlen sich diese durch Grillrauch oder Lärm während der örtlichen Ruhezeiten erheblich belästigt, können sie einen eigenen Unterlassungsanspruch geltend machen. Darüber hinaus kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem jeweiligen Immissionsschutzgesetz des Bundeslandes handeln und ein Bußgeld drohen.
Wie oft dürfen Mieter grillen?
Auch wenn manche sich das vielleicht wünschen: "Ein gesetzliches Recht auf Grillen gibt es nicht", so Rassat. Rund um die Frage, wie oft Mieter oder Eigentümer grillen dürfen, toben jeden Sommer unzählige Nachbarschaftsstreitigkeiten. Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. "Die Gerichte entscheiden je nach Einzelfall von jährlich nur viermal bis jeweils 24 Uhr bis hin zu jährlich 20- bis 25-mal für jeweils zwei Stunden und bis maximal 21 Uhr", erklärt die ERGO Juristin. "Dabei kommt es zum Beispiel auf den Abstand zu den Nachbarn und die Intensität der Beeinträchtigung an." Nachbarn müssen unwesentliche Beeinträchtigungen dulden, trotzdem gilt auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Haus- und Wohnungseigentümer: Hausordnung beachten und Rücksicht nehmen
Auch für Eigentümer gelten Regeln: "Beim Grillen im eigenen Garten sollten Immobilienbesitzer ebenfalls Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und beispielsweise darauf achten, dass sich möglichst wenig Rauch bildet und dieser nicht direkt in die Wohn- und Schlafzimmer der Nachbarn zieht", so Rassat. Denn auch hier haben Nachbarn bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauch und Gerüche einen Unterlassungsanspruch. Für Mehrfamilienhäuser mit Eigentümergemeinschaften gelten oft Hausordnungen. "Enthalten diese Regeln zum Grillen, beispielsweise ein Verbot, auf offener Flamme zu grillen, müssen sich Eigentümer daran halten. Die Eigentümerversammlung darf ein solches Verbot beschließen", ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO.
Sicherheit beim Grillen geht vor
Der Umgang mit Grill und Grillgut kann schnell zu Unfällen und Verbrennungen führen. "Bereits beim Aufstellen des Grills sollten erste Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden", so Helena Biewer, Leiterin der ERGO Unfallversicherung. "Ideal ist ein stabiler, feuerfester und windgeschützter Standort." Beim Anzünden des Holzkohlegrills besser auf flüssige Brandbeschleuniger verzichten. "Sie können verpuffen und explosionsartig meterhohe Stichflammen bilden", erläutert Biewer. Sicherer sind feste Alternativen - die gibt es mittlerweile sogar in nachhaltigen Varianten. Sie rät außerdem, für den Ernstfall einen Eimer Sand und eine Löschdecke in der Nähe des Grills zu deponieren.
Aufmerksam sein - vor allem bei Kindern
Es gibt zwei gute Gründe, warum Grillmeister ihren Arbeitsplatz nicht aus den Augen lassen sollten: Zum einen damit Gemüse, Fleisch und Co. nicht verbrennen und zum anderen um schnell eingreifen zu können, sollte umherfliegende Glut etwas in Brand setzen oder jemanden verletzen. Für die eigene Sicherheit gilt: Schürze, Handschuhe und eine Grillzange verwenden. "Besondere Aufmerksamkeit ist bei Kindern geboten", so die Leiterin der ERGO Unfallversicherung. "Sie sollten nicht zu nah am Grill spielen und toben und nur unter Aufsicht am heißen Rost stehen."
Verbrennungen richtig behandeln
Trotz aller Vorsicht ereignen sich immer wieder größere und kleinere Grillunfälle. Dann gilt es, schnell zu handeln. Gerät etwas in Brand, sollten die Beteiligten das Feuer so schnell wie möglich ersticken. "Kleinere Verletzungen wie Brandblasen oder Hautrötungen am besten zehn bis 15 Minuten unter handwarmem Wasser kühlen und wenn nötig anschließend mit einem Brandwundenverband abdecken", rät Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. Sehr kaltes Wasser oder Eispacks besser vermeiden. Bei größeren Verletzungen, offenen Wunden oder wenn Kinder betroffen sind, rät die Gesundheitsexpertin, direkt den Notarzt zu rufen oder einen Arzt aufzusuchen.
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