Hochwasser - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
03.01.2024
Garten, Bauen & Wohnen

Kurzfristige Schutzmaßnahmen
Auch in den kommenden Tagen ist mit weiteren Sturmböen und Regenfällen zu rechnen. "Sind Sturm und Niederschlag vorhergesagt, können Hausbesitzer noch Schutzmaßnahmen treffen, um Schäden zu minimieren", so Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO. Sie empfiehlt Gartenmöbel, Blumentöpfe und lose Gegenstände wegzuräumen, Markisen oder Sonnensegel abzumontieren sowie Türen und Fenster abzudichten und Gefahrenstoffe zu sichern. Für den Fall, dass Bewohner ihr Haus verlassen müssen, kann es zudem sinnvoll sein, ein Notfallgepäck mit wichtigen Dokumenten, Medikamenten und Co. bereitzustellen. Betroffene sollten bei Hochwassergefahr außerdem elektrische Geräte in gefährdeten Bereichen sowie die Heizungsanlage vom Strom trennen. "Während einem Unwetter ist es besonders wichtig, Ruhe zu bewahren und über die aktuelle Gefahrenlage mithilfe von Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen des Deutschen Wetterdienstes informiert zu bleiben", ergänzt Brandl.
Richtiges Verhalten
Droht Hochwasser, gilt es, schnell zu handeln. Damit jeder weiß, was im Ernstfall zu tun ist, können Hausbesitzer feste Aufgaben vorab verteilen. Die ERGO Expertin warnt davor, bereits vollgelaufene Räume zu betreten, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. "Wer draußen unterwegs ist, sollte zudem Gefahrengebiete wie Uferbereiche, überflutete Straßen, Senken, Pfützen, Unterführungen und Kanaldeckel unbedingt meiden", so Brandl. Denn die Wassermengen können letztere in der überforderten Kanalisation hochdrücken und wegschwemmen.
Nach dem Unwetter
Lässt es die aktuelle Lage zu und besteht keine Gefahr mehr, heißt es dann für Betroffene, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. "Bei einem Rundgang durch Haus und Garten sollten sie direkt alle Schäden - am besten mit Fotos - dokumentieren und diese so schnell wie möglich bei der Versicherung melden", so die ERGO Expertin. Anschließend ist es sinnvoll Maßnahmen zu ergreifen, um schlimme Folgeschäden zu reduzieren und unmittelbare Gefahrenquellen zu beseitigen. Brandl empfiehlt dazu, beschädigte Fenster abzudecken und herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen wegzuräumen. Wenn Wasser eingedrungen ist, beispielsweise im Keller, sollten Hausbesitzer die Schäden fotografieren. Dann können sie mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.
Schaden melden
Sind alle Schäden gesichtet und dokumentiert, sollten Betroffene diese umgehend der Versicherung melden - bei vielen Anbietern ist das auch online möglich. Für die Schadenmeldung benötigen sie meist folgende Informationen: Versicherungsnummer, Datum, Schadenhergang sowie -umfang. Dafür können auch Kaufbelege sinnvoll sein. Meist informiert die Versicherung anschließend über das weitere Vorgehen. "Wichtig zu wissen: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch sind nur dann versichert, wenn die Wohngebäude- und Hausratversicherung sogenannte weitere Naturgefahren miteinschließen", ergänzt Schadenexpertin Brandl.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.412
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber . Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Firmenkontakt:
ERGO Group AG
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
Deutschland
0211 477-2980
http://www.ergo.com/verbraucher
Pressekontakt:
comcepta Gesellschaft für strategische Kommunikation mbH
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
http://www.comcepta.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ERGO Group AG
05.05.2025 | ERGO Group AG
Sorgenlos mit offenem Verdeck - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Sorgenlos mit offenem Verdeck - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
28.04.2025 | ERGO Group AG
Absicherung Smarthome - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Absicherung Smarthome - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.04.2025 | ERGO Group AG
Wandern mit Kindern - Verbraucherinformation der ERGO Group
Wandern mit Kindern - Verbraucherinformation der ERGO Group
31.03.2025 | ERGO Group AG
Sicher auf dem Lastenrad unterwegs - Verbraucherinformation der ERGO Group
Sicher auf dem Lastenrad unterwegs - Verbraucherinformation der ERGO Group
17.03.2025 | ERGO Group AG
Reifen richtig einlagern - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Reifen richtig einlagern - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.05.2025 | KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
TRBS 2121-2: Mit KRAUSE sicher und regelkonform arbeiten
TRBS 2121-2: Mit KRAUSE sicher und regelkonform arbeiten
07.05.2025 | Gutjahr Systemtechnik GmbH
32 Höhen in einem Baukasten: Gutjahr sorgt für sichere Randabschlüsse
32 Höhen in einem Baukasten: Gutjahr sorgt für sichere Randabschlüsse
07.05.2025 | Blütenzauber / PR-Public
Blütenzauber Oberickelsheim: Florale Vielfalt seit 2011
Blütenzauber Oberickelsheim: Florale Vielfalt seit 2011
06.05.2025 | Automatic Systems Deutschland GmbH
Automatic Systems präsentiert Lösungen auf der SicherheitsExpo
Automatic Systems präsentiert Lösungen auf der SicherheitsExpo
05.05.2025 | Vajo
Der perfekte Parkettboden für meine Bedürfnisse
Der perfekte Parkettboden für meine Bedürfnisse
