Stolperfallen am Haus vorbeugen
29.02.2024 / ID: 407977
Garten, Bauen & Wohnen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken müssen Dritte vor Gefahrenquellen auf ihrem Grund und Boden schützen - das gibt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht vor. "Das bedeutet unter anderem, dass die Wege für alle gefahrlos nutzbar sind", sagt Thomas Paufler, Unfallexperte bei der R+V Versicherung. Das betrifft den Bürgersteig genauso wie den Weg zum Haus. Laub, Scherben oder Stolperfallen wie Blumentöpfe oder Gartengeräte müssen beseitigt werden. Hinzu kommen wetterbedingte Gefahren: Terrassen und Wegen mit glatten, gepflasterten Oberflächen werden bei Nässe, Eis und Schnee schnell rutschig. Nach einer Frostperiode können sich zudem Pflastersteine heben und lockern. "Es entstehen neue, unvorhersehbare Unebenheiten - und somit weitere Stolperfallen", sagt Thomas Paufler.
Gefahrenquellen entschärfen, für Licht sorgen
Zu den typischen Unfallrisiken am Haus gehören auch schlecht ausgeleuchtete Wege oder Treppen. Besonders viel Beleuchtung braucht es bei jenen Bereichen, die regelmäßig genutzt werden. Das sind beispielsweise der Hauseingang, die Treppen zum Haus oder zum Keller und Wege zur Garage oder zum Gartenhaus. Der R+V-Experte empfiehlt Außenlampen mit Bewegungsmelder: "Sie sind sparsam und praktisch. Schöner Nebeneffekt: Wenn die Beleuchtung angeht, schreckt das Kriminelle von einem Einbruch ab." Zusätzlich sollten möglichst wenige Gegenstände auf Wegen und Treppenstufen stehen. Am besten werden Blumenkübel, Gartengeräte und Spielzeuge während der Wintermonate im Schuppen oder Keller aufbewahrt. "Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten zudem herabgefallene Äste, hochstehende Wurzeln oder Laub entfernen und regelmäßig prüfen, ob die Bodenbeläge noch eben liegen und die Beleuchtung funktioniert", rät Paufler. Werden Wege und Treppen schnell rutschig, können rutschhemmende Matten oder Beschichtungen Abhilfe schaffen.
Übrigens: Verletzt sich ein Gast, eine Passantin, ein Postbote oder eine Handwerkerin, ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks in der Verantwortung. Sie müssen zum Beispiel die Behandlungskosten übernehmen oder einen möglichen Verdienstausfall. Diese Kosten trägt eine Haftpflichtversicherung - bei Einfamilienhäusern ist sie oft in der privaten Haftpflichtversicherung des Eigentümers enthalten.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei jedem Gang außer Haus sind feste Schuhe empfehlenswert. Das gilt auch für den kurzen Weg zum Briefkasten oder zur Mülltonne.
- Vermooste Flächen auf Steinen und Holzdielen sollten regelmäßig gesäubert werden, um die Rutschgefahr zu senken.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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