Wohn-Riester: Was wirklich stimmt
21.12.2011 / ID: 41614
Garten, Bauen & Wohnen
Vorurteile und Halbwahrheiten halten sich oft besonders hartnäckig. Das gilt auch für die Wohn-Riester-Förderung. Schwäbisch Hall-Finanzexperte Marcus Weismantel räumt mit den acht häufigsten Irrtümern auf.
1. "Für staatliche Prämien gelten Einkommens-grenzen. Riester-Zulagen erhalte ich daher sowieso nicht."
Richtig ist: Wohn-Riester ist die einzige staatliche Förderung, die nicht an Einkommensgrenzen gebunden ist. Fast jeder kann deshalb von der Riester-Förderung, bestehend aus Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen, profitieren.
2. "Die Förderung lohnt sich nur für Geringverdiener oder Familien mit Kindern."
Richtig ist: Für Familien mit Nachwuchs sind die Kinder-Zulagen in der Tat äußerst rentabel. Aber besonders Besserverdiener können sogar doppelt in den Genuss der Riester-Förderung kommen: durch Zulagen und Steuervorteile. Spar- und Tilgungsleistungen bis maximal 2.100 Euro (abzüglich gewährter Zulagen) können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auf diese Weise können die Steuervorteile die Zulagen sogar übersteigen.
3. "Die Angebote für Wohn-Riester sind kompliziert und unübersichtlich."
Richtig ist: Für Wohn-Riester gibt es zwei einfache Möglichkeiten: Wer für spätere Baupläne vorsorgen will, kann einen Riester-Bausparvertrag nutzen und sich schon heute die günstigen Zinsen für morgen sichern. Wer sofort bauen oder kaufen möchte, kann ein Riester-Darlehen abschließen.
4. "Die Förderung fällt bei der Finanzierung doch gar nicht ins Gewicht!"
Richtig ist: Gerade bei einer Baufinanzierung lohnt sich Riester. Die Zulagen wirken wie Sondertilgungen und sind daher ein richtiger Tilgungsturbo. Bauherren können die Gesamtkosten ihrer Finanzierung schnell um mehrere Tausend Euro senken und sind unterm Strich früher schuldenfrei.
5. "Für Wohn-Riester muss ich hohe Gebühren zahlen."
Richtig ist: Riester-Bausparen ist absolut kostentransparent: Die Abschlussgebühr beträgt bei den meisten Bausparkassen nur ein Prozent der Bausparsumme. Weitere Kosten - beispielsweise für Kontoführung oder Bearbeitung - fallen bei Schwäbisch Hall nicht an.
6. "Wohn-Riester wird in der Rentenphase nachgelagert besteuert - da zahle ich letztlich doch drauf!"
Richtig ist: Die Stiftung Warentest hat ausgerechnet, dass sich trotz nachgelagerter Besteuerung die Vorteile für eine dreiköpfige Familie auf bis zu 50.000 Euro summieren können. Im Übrigen gilt: Jede Riesterzertifizierte Altersvorsorge wird im Rentenalter besteuert, egal ob Wohn- oder Geldrente. Wohneigentum ist aber die einzige Altersvorsorge, die bereits vor den Renteneintritt nutzbar ist.
7. "Wenn ich sterbe, ist alles weg!"
Richtig ist: Für den Todesfall hat der Gesetzgeber Regelungen vorgesehen. So kann beispielsweise das Sparguthaben auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Sofern bereits Wohneigentum erworben wurde, kann dieses durch den Ehepartner weitergeführt werden. Die Förderung geht in beiden Fällen nicht verloren.
8. "Erwerbe ich Wohneigentum, bin ich mit Wohn-Riester für immer daran gebunden!"
Richtig ist: Wohn-Riester bietet mehr Flexibilität als gedacht. Das geförderte Eigentum kann auch wieder verkauft werden. Die Riester-Förderung geht dann nicht verloren, wenn innerhalb von vier Jahren mindestens die im Verkaufserlös enthaltene Förderungssumme wieder in ein anderes selbst genutztes Objekt investiert wird oder der geförderte Kapitalanteil am Verkaufspreis innerhalb eines Jahres in einen anderen Riester-Vertrag eingezahlt wird. Auch eine zeitweise Vermietung der geförderten Immobilie ist möglich, wenn man spätestens mit 67 die Selbstnutzung wieder aufnimmt.
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