Versicherungs-Tipp: Sturmschäden umgehend melden
06.01.2012 / ID: 42678
Garten, Bauen & Wohnen
In den vergangenen Tagen sorgten mit "Ulli" und "Andrea" gleich zwei Sturmtiefs für schwere Schäden in Deutschland. Vor allem Orkanböen, starker Regen und Gewitter hinterließen teils große Verwüstungen. Für betroffene Versicherte gilt aktuell der Grundsatz, den Schaden so schnell wie möglich ihrer Versicherung zu melden. Nur so kann eine umgehende Schadensregulierung gewährleistet werden. Versicherungsexperten raten außerdem, entstandene Schäden ausführlich zu dokumentieren (per Foto oder Video).
Welche Versicherung ist zuständig?
Ob Dellen durch herabfallende Äste oder aufgrund von Hagel zerstörte Windschutzscheiben - für Schäden am eigenen Auto kommt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko) auf. Werden Möbel, Gartenstühle, Markisen, Haushaltsgegenstände oder Satellitenschüsseln durch das Unwetter beschädigt, greift die Hausratsversicherung, wie sich auf http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/ nachlesen lässt. Sturmschäden (üblicherweise ab Stärke 8) an Dächern oder anderen Teilen des Gebäudes deckt die Wohngebäudeversicherung. Versicherte, die z. B. Schäden durch Überschwemmungen verzeichnen, sollten ihren Versicherungsvertrag hinsichtlich einer Ergänzung um Elementarschäden überprüfen. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung - oft als Erweiterung zur Hausrat oder Gebäudeversicherung erhältlich - zahlt diese Unwetterschäden.
Mehr Informationen zu Erweiterungsmöglichkeiten bei Elementarschäden finden Interessierte unter http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/erweiterungsmoeglichkeiten/
http://www.versicherung-vergleichen.net/
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