Versicherungs-Tipp: Sturmschäden umgehend melden
06.01.2012 / ID: 42678
Garten, Bauen & Wohnen
In den vergangenen Tagen sorgten mit "Ulli" und "Andrea" gleich zwei Sturmtiefs für schwere Schäden in Deutschland. Vor allem Orkanböen, starker Regen und Gewitter hinterließen teils große Verwüstungen. Für betroffene Versicherte gilt aktuell der Grundsatz, den Schaden so schnell wie möglich ihrer Versicherung zu melden. Nur so kann eine umgehende Schadensregulierung gewährleistet werden. Versicherungsexperten raten außerdem, entstandene Schäden ausführlich zu dokumentieren (per Foto oder Video).
Welche Versicherung ist zuständig?
Ob Dellen durch herabfallende Äste oder aufgrund von Hagel zerstörte Windschutzscheiben - für Schäden am eigenen Auto kommt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko) auf. Werden Möbel, Gartenstühle, Markisen, Haushaltsgegenstände oder Satellitenschüsseln durch das Unwetter beschädigt, greift die Hausratsversicherung, wie sich auf http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/ nachlesen lässt. Sturmschäden (üblicherweise ab Stärke 8) an Dächern oder anderen Teilen des Gebäudes deckt die Wohngebäudeversicherung. Versicherte, die z. B. Schäden durch Überschwemmungen verzeichnen, sollten ihren Versicherungsvertrag hinsichtlich einer Ergänzung um Elementarschäden überprüfen. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung - oft als Erweiterung zur Hausrat oder Gebäudeversicherung erhältlich - zahlt diese Unwetterschäden.
Mehr Informationen zu Erweiterungsmöglichkeiten bei Elementarschäden finden Interessierte unter http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/erweiterungsmoeglichkeiten/
http://www.versicherung-vergleichen.net/
Concitare GmbH
Mottelerstr. 23 04155 Leipzig
Pressekontakt
http://www.concitare.de/
Concitare GmbH
Mottelerstr. 23 04155 Leipzig
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Mario Hess
26.01.2016 | Mario Hess
Testsieger ausgezeichnet: Der beste Online-Broker des Jahres
Testsieger ausgezeichnet: Der beste Online-Broker des Jahres
24.11.2015 | Mario Hess
Endspurt für die Wahl zum "Online-Broker 2015"
Endspurt für die Wahl zum "Online-Broker 2015"
04.11.2013 | Mario Hess
Kfz-Versicherung: Auch nach dem 30.11. wechseln
Kfz-Versicherung: Auch nach dem 30.11. wechseln
04.11.2013 | Mario Hess
Kreditkarten-Aktion: 30 Euro Startguthaben sichern
Kreditkarten-Aktion: 30 Euro Startguthaben sichern
30.10.2013 | Mario Hess
Altersvorsorge: Wie die Rente wieder sicher wird
Altersvorsorge: Wie die Rente wieder sicher wird
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.08.2026 | PEARL GmbH
General Office TV-Ständer/-Halterung, schwenkbar, Staffelei
General Office TV-Ständer/-Halterung, schwenkbar, Staffelei
13.08.2026 | rendech Diamantwerkzeuge
rendech Diamantwerkzeuge erweitert sein Sortiment um Fliesenbohrer-Sets
rendech Diamantwerkzeuge erweitert sein Sortiment um Fliesenbohrer-Sets
13.08.2026 | Blanke Systems GmbH & Co. KG
Farblich abgestimmt bis ins Detail
Farblich abgestimmt bis ins Detail
11.08.2026 | PEARL GmbH
Lunartec Akku-UV-Insektenvernichter IV-655 Innenbereich
Lunartec Akku-UV-Insektenvernichter IV-655 Innenbereich
10.08.2026 | Pergola-Ratgeber
Pergola-Baugenehmigung 2026: Übersicht für alle 16 Bundesländer online
Pergola-Baugenehmigung 2026: Übersicht für alle 16 Bundesländer online

