Pressemitteilung von Novagreen Energy - Solar & Wärmepumpen & Klima

Wärmepumpen-Förderung 2027: Diese Änderungen kommen bei BEG, KfW und BAFA


12.10.2026 / ID: 447086
Garten, Bauen & Wohnen

Wärmepumpen-Förderung 2027: Diese Änderungen kommen bei BEG, KfW und BAFABurgdorf bei Hannover, 10.10.2026 – Die Wärmepumpe bleibt ein zentraler Baustein für eine klimafreundliche und unabhängige Wärmeversorgung. Gleichzeitig steht die staatliche Förderung vor wichtigen Veränderungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer stellt sich daher bereits heute die Frage: Lohnt sich der Heizungstausch noch 2026 oder ist es sinnvoll, auf 2027 zu warten?

Novagreen Energy aus Burgdorf bei Hannover informiert über die derzeit bekannten Entwicklungen und erklärt, worauf Hausbesitzer bei der Wärmepumpen-Förderung achten sollten.


„Wer seine alte Heizung ersetzen möchte, sollte die Förderbedingungen nicht isoliert betrachten. Entscheidend sind der Zustand der bestehenden Anlage, das Haushaltseinkommen, die geplante Wärmepumpe und der Zeitpunkt der Antragstellung“, erklärt Andreas Dridiger, Inhaber von Novagreen Energy. „Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit und verhindert, dass wichtige Fördervoraussetzungen übersehen werden.“


So ist die Wärmepumpen-Förderung derzeit geregelt

Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Für den Heizungstausch ist grundsätzlich die KfW zuständig. Das BAFA fördert weiterhin bestimmte andere energetische Maßnahmen, beispielsweise Fachplanung, Baubegleitung sowie Maßnahmen an Gebäudehülle, Lüftung oder Anlagentechnik.

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung können sich die Zuschüsse aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen:


Grundförderung für eine förderfähige Wärmepumpe

Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer bestehenden fossilen Heizung

Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Haushaltseinkommen

gegebenenfalls weitere Förderbestandteile nach den jeweils gültigen Richtlinien


Die Gesamtförderung ist begrenzt. Maßgeblich sind neben dem Fördersatz auch die förderfähigen Kosten sowie die Zahl der Wohneinheiten.

Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Baubeginn oder ein unpassender Auftrag kann den Förderanspruch gefährden.

Was ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung 2027?

Nach den derzeit bekannten Planungen soll die Förderung ab 2027 schrittweise angepasst werden. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:

1. Der Klimageschwindigkeitsbonus soll sinken

Der Bonus belohnt den frühzeitigen Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Für 2027 ist eine stufenweise Absenkung vorgesehen:


bis Ende Januar 2027: voraussichtlich 16 Prozent

ab Februar 2027: voraussichtlich 12 Prozent

ab August 2027: voraussichtlich 8 Prozent


Ab 2028 soll dieser Bonus nach derzeitiger Planung weiter zurückgehen beziehungsweise entfallen.

2. Förderfähige Kosten werden möglicherweise reduziert

Auch der maximale Kostenbetrag, auf den die Förderung angewendet wird, soll schrittweise sinken. Für die erste Wohneinheit werden derzeit folgende Werte diskutiert:


bis Ende Januar 2027: etwa 28.000 Euro

ab Februar 2027: etwa 27.250 Euro

ab August 2027: etwa 26.500 Euro


Dadurch kann sich der maximal mögliche Zuschuss trotz gleichbleibender technischer Investitionskosten verringern.

3. Möglicher Wertschöpfungsbonus für europäische Wärmepumpen

Geplant ist außerdem eine veränderte Förderstruktur. Die allgemeine Grundförderung könnte reduziert und durch einen zusätzlichen Bonus für Wärmepumpen mit nachgewiesener europäischer Wertschöpfung ergänzt werden.

Für Verbraucher bedeutet das: Die Auswahl des Herstellers und des konkreten Geräts könnte künftig stärker auf die Förderhöhe wirken. Entscheidend wird sein, welche Produkte die endgültigen Anforderungen erfüllen.

4. Soziale Förderung bleibt wichtig

Der Einkommensbonus soll selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Haushaltseinkommen weiterhin unterstützen. Auch mögliche Zuschläge für Familien mit Kindern können die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen beeinflussen.

Da die Berechnung vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und den persönlichen Eigentumsverhältnissen abhängt, sollte die Förderfähigkeit individuell geprüft werden.

Wer kann die Wärmepumpen-Förderung 2027 beantragen?

Grundsätzlich kommen insbesondere folgende Gruppen infrage:


Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern

Wohnungseigentümergemeinschaften

Vermieter und Unternehmen, sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind

selbstnutzende Eigentümer für einkommensabhängige Bonusregelungen

Eigentümer, die eine bestehende fossile Heizung durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzen


Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt unter anderem vom Gebäude, der bisherigen Heizung, der Nutzung, dem Einkommen und der technischen Ausführung ab.

Welche Voraussetzungen gelten?

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören voraussichtlich:


Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

Die Förderung muss rechtzeitig beantragt werden.

Förderfähige Wärmepumpe

Das Gerät muss die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderbedingungen erfüllen.

Nachweis der fachgerechten Planung und Installation

Die Ausführung sollte durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen.

Einhaltung von Effizienz- und Umweltanforderungen

Dazu können Anforderungen an Effizienz, Geräuschentwicklung, Kältemittel und technische Steuerbarkeit gehören.

Nachweise nach Abschluss der Arbeiten

Rechnungen, Bestätigungen und weitere Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

Keine Doppelförderung

Förderprogramme dürfen nicht beliebig miteinander kombiniert werden. Eine genaue Prüfung ist deshalb notwendig.


Handeln oder warten?

Ob ein Antrag noch vor 2027 sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wer eine alte Heizung besitzt, einen Austausch ohnehin plant und vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren könnte, sollte die Planung nicht unnötig verschieben.

Gleichzeitig sollten Eigentümer nicht allein aufgrund eines möglichen Stichtags entscheiden. Eine Wärmepumpe muss technisch zum Gebäude passen. Eine Heizlastberechnung, die Prüfung der Heizflächen und eine realistische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Entscheidung.


„Die beste Förderung nützt wenig, wenn die Anlage nicht passend geplant wird. Wir betrachten deshalb das Gebäude ganzheitlich – von der Beratung über die Planung und Installation bis zur späteren Wartung“, so Andreas Dridiger.


Fazit: Frühzeitig beraten lassen

Die Wärmepumpen-Förderung bleibt ein wichtiger Baustein bei der Modernisierung von Heizsystemen. Für 2027 zeichnen sich jedoch geringere Bonuszahlungen, sinkende förderfähige Kosten und neue Anforderungen an Geräte und Herkunft ab.

Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte deshalb:


die Förderfähigkeit frühzeitig prüfen lassen,

Angebote und technische Planung vergleichen,

den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen,

die Entwicklung der offiziellen Förderbedingungen beobachten,

und sich nicht allein auf pauschale Förderversprechen verlassen.


Novagreen Energy aus Burgdorf bei Hannover unterstützt Eigentümer bei der Auswahl und Umsetzung moderner Energielösungen – von Solaranlagen und PV-Anlagen über Wärmepumpen und Klimaanlagen bis hin zu Lüftungsanlagen. Das Unternehmen bietet Beratung, Planung, Installation und Wartung aus einer Hand.

Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils veröffentlichten Richtlinien und Angaben der zuständigen Förderstellen.

Über Novagreen Energy

Novagreen Energy steht für moderne, effiziente und nachhaltige Energielösungen. Das Unternehmen aus Burgdorf bei Hannover berät Privatkunden und Unternehmen bei der Umsetzung energieeffizienter Systeme und begleitet Projekte von der ersten Beratung bis zur fachgerechten Installation und Wartung.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

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