Der Bausparvertrag ist eine gute Möglichkeit, um wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu finanzieren.
20.06.2012 / ID: 66109
Garten, Bauen & Wohnen
Der noch fehlende Teil wird bei Zuteilung des Vertrages als sogenanntes Bauspardarlehen gewährt. Somit kann der Bausparer schon zum Zeitpunkt der Zuteilung über die gesamte Bausparsumme verfügen. Insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist der Bausparvertrag für viele Personen eine gute Möglichkeit, den Wunsch eines Eigenheims zu realisieren. Vor Abschluss eines Vertrages lohnt sich jedoch ein eingehender Vergleich der Angebote verschiedener Bausparkassen. Die jeweiligen Bauspartarife unterscheiden sich manchmal gravierend bezüglich des Guthabenszinses und des Darlehenszinses. Hilfreich ist meist ein Blick in das Internet. Diverse Internetseiten bieten einen umfangreichen und objektiven Vergleich von Bausparverträgen unterschiedlicher Bausparkassen an.
Nach Abschluss des gewünschten Bausparvertrages lässt sich das Bausparen in die drei Phasen Ansparphase, Zuteilungsphase und Darlehensphase unterteilen. In der sogenannten Ansparphase zahlt der Bausparer die Sparbeträge in den Bausparvertrag ein. Wie hoch die jeweiligen Einzahlungen und die Guthabenzinsen auf den Betrag sind, bemisst sich nach dem ausgewählten Bauspartarif und nach der Bausparsumme. Zugeteilt wird das Sparguthaben, wenn das vertraglich festgesetzte Mindestsparguthaben erreicht worden ist, die Bewertungszahl erfüllt worden ist und die Mindestvertragslaufzeit eingehalten worden ist. Nach der Zuteilung des Guthabens hat der Betreffende einen Anspruch auf das Bauspardarlehen. Es muss jedoch nicht in Anspruch genommen werden. Vielfach bieten die Bausparkassen bei einem Verzicht des Darlehens verlockende Bonuszinsen auf den Bausparvertrag an.
Ferner kann es für den Bausparer eine staatliche Förderung geben. Dafür müssen jedoch gewisse Kriterien erfüllt werden. Es existiert eine Arbeitnehmersparzulage. So kann der Bausparer als vermögenswirksame Leistung bei Bausparverträgen eine staatliche Förderung in der Höhe von 9 % bis maximal 470 € pro Person und betreffendes Jahr erhalten. Des Weiteren gibt es die Wohnungsbauprämie. Diese liegt bei 8,8 % und höchstens 512 € pro Person und Jahr für Alleinstehende auf die geleisteten Einzahlungen. Bei Ehepaaren wird der maximale Betrag mit 1.024 € pro Jahr beziffert. Neben dieser staatlichen Förderung besitzt das Bausparen noch diverse weitere Vorteile. So zeichnet es sich durch niedrige Darlehenszinsen auf das Bauspardarlehen aus. Des Weiteren kann nach Ablauf der Sperrfrist das Guthaben frei verwendet werden. Ferner kann der Bausparer selbst entscheiden, wie hoch die Einzahlungen in den Bausparvertrag sein sollen und zu welchem Zeitpunkt sie erfolgen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sondertilgungen bei Rückzahlungen möglich sind. Somit bietet der Bausparvertrag eine lange Planbarkeit und Kalkulation.
Die Möglichkeiten der Verwendbarkeit eines Bausparvertrages sind sehr umfangreich. Mit ihm kann nicht nur im Rahmen einer Baufinanzierung das eigene Heim realisiert werden. Er ist auch für Mieter interessant, da er ebenfalls für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden kann. Ferner kann der Bausparvertrag bei einem Verzicht auf das Darlehen frei verwendet werden. Hierfür müssen nur etwaige Fristen eingehalten werden. Damit stellt das Bausparen auch eine attraktive Variante zum Anlegen monetärer Mittel dar.
Bausparvertrag
Herr Thomas Gerber
Selterser Strasse 65
35781 Weilburg
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fon ..: 06471 5093980
web ..: http://www.bausparvertrag24.biz
email : thomasgerber111@aol.com
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