Pressemitteilung von Stefan Schedel

EnEV und Bodentreppen: Was ist zu beachten?


Garten, Bauen & Wohnen

EnEV und Bodentreppen: Was ist zu beachten?

Seit 1. Oktober 2009 ist die neue EnEV (EnergieEinsparVerordnung) in Kraft. Die Vorgabe zum Jahresenergiebedarf des Gebäudes wurde um 30% gesenkt. Die verschärften Anforderungen und Änderungen haben Auswirkungen auf die Bodentreppe.

Oberste Geschossdecke.
Für die Dämmung der obersten Geschossdecke fordert die EnEV einen U-Wert von mindestens 0,24 W/m²K. Die Bodentreppe darf bei der Geschossdecke keine Schwachstelle werden.

Und die Bodentreppe?
Es gibt keine direkten Vorgaben für Bodentreppen. Doch es gibt Tatsachen:
- Die Bodentreppe unterbricht die oberste Geschossdecke auf 1 m²!
- Die umlaufende Einbaufuge ist 4 m lang und hat insgesamt fast die Fläche einer DIN A4 Seite!
Das zeigt wie wichtig Dämmung und Dichtheit für die Bodentreppe sind. Schlechte Dämmung und undichte Einbaufuge machen die Bodentreppe zum Energiefresser. Die alte Bodentreppe ist die Schwachstelle.

Bodentreppe und Fenster.
Die EnEV fordert für das Außenbauteil Fenster einen Dämmwert von mindestens 1,3 W/m²K. Das verdeutlicht, wie gut ein U-Wert von 0,78 W/m²K für das Innenbauteil Bodentreppe wirklich ist. Entscheidend: Der U-Wert muss vom unabhängigen Institut bauteilgeprüft sein und für die komplette Bodentreppe gelten! Vorsicht bei Dämmwerten ohne Prüfzeugnis - die sind meist nur für einen gedämmten Teilbereich des Deckels berechnet und unterschlagen alles andere. Auch die Luftdichtheit sollte mit unabhängigen Prüfzeugnissen belegt sein, sowohl für die Bodentreppe als auch für den Deckenanschluss. Ein bauteilgeprüfter Dichtwert von a = 0,03 m³/hm(daPa2/3) gilt für Bauelement und Einbaufuge in beiden Fällen als hervorragend. Das gibt Architekten, Verarbeitern und Bauherren Sicherheit bei EnEV und Blower-Door-Test.

Handlungsbedarf!
Die Anforderungen der EnEV gelten für Neubau und Altbausanierung! Die verbesserte Dämmung der obersten Geschossdecke muss spätestens bis zum 31.12.2011 durchgeführt werden und gilt jetzt auch für ausbaufähige Dachgeschosse. Zur Überprüfung wird eine sogenannte "Unternehmererklärung" eingeführt, mit der Bauherr und Unternehmer verbindlich die Einhaltung der EnEV belegen. Vorsätzliche und auch nur leichtfertige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten. Höchste Zeit aktiv zu werden!

Mehr Informationen zu Bodentreppen mit WärmeSchutz finden Sie unter http://www.wellhoefer.de. Antworten auf die häufigsten Fragen zur EnEV 2009 gibt es unter http://www.energie-fachberater.de.
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Max-Mengeringhausen-Straße 1 97084 Würzburg

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