Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
04.04.2011 / ID: 9246
Garten, Bauen & Wohnen
Düsseldorf, 4. April 2011 - Bis Mitte 2012 müssen in Rheinland-Pfalz sämtliche Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ein neues Informations-Video unter http://www.eielectronics.de klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen, fachgerechte Wartung und Montage sowie über Qualitätskriterien auf. Außerdem wird gezeigt, wie sich ein Wohnzimmerbrand innerhalb von zwei Minuten in ein flammendes Inferno verwandelt.
Das Video wurde für eine Fachzielgruppe in Rheinland-Pfalz entwickelt, die sich berufsmäßig mit der Planung und Installation von Rauchwarnmeldern sowie den damit verbundenen Vorschriften und Normen beschäftigt. Das können sowohl Installateure und Messdienstleister als auch Vermieter und Wohnungsunternehmen sein. Für sie alle wird das Thema Rauchwarnmelderpflicht in den nächsten Wochen und Monaten relevant. Da ist es besser, die Risiken, die von einem Wohnungsbrand ausgehen und die gesetzlichen Grundlagen und Haftungsfragen zur Installationspflicht zu kennen.
Marken-Rauchwarnmelder von Ei Electronics entsprechen den geforderten DIN-Normen, sind VdS geprüft und besitzen wichtige Qualitätsmerkmale, die den zuverlässigen Betrieb der Geräte gewährleisten: So z.B. eine Rauchkammer mit Störschutz, 10-Jahres-Lithiumbatterien und eine Stummschaltfunktion mit Easy-Press-Button. So haben sich die Rauchwarnmelder der Ei605-Serie bereits millionenfach im praktischen Einsatz bewährt - allen voran in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, wo die Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder bereits 2009 bzw. 2010 abgelaufen ist.
Rauchwarnmelderpflicht Rauchmelderpflicht Rauchwarnmelder Rauchmelder Installationspflicht Rheinland-Pfalz
http://www.eielectronics.ie
Ei Electronics
Königstraße 60f 40212 Düsseldorf
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Ei Electronics
Königsallee 60F 40212 Düsseldorf
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