Sodexo: 44 Euro Freigrenze weiterhin vielen Unternehmen unbekannt
20.03.2013 / ID: 107465
Handel & Dienstleistungen
Frankfurt, 20. März 2013 [SX200313NM]. Mit drei Urteilen hatte der Bundesfinanzhof (BFH) vor nunmehr zwei Jahren Klarheit bei der steuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen geschaffen. In der Praxis ging es um die Bewertung der Sachbezugsfreigrenze, derzufolge Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bis zu monatlich 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen können.
Viele Unternehmen hatten bis dahin die 44 Euro Freigrenze kaum genutzt, um den Mitarbeitern eine steuerfreie Gehaltserhöhung oder z.B. ein Geschenk für besondere Leistungen zukommen zu lassen. Das lag daran, dass die Finanzverwaltung lange Zeit äußerst komplizierte Anforderungen für die steuerfreie Bewertung stellte. So durfte der Tankgutschein beispielsweise keinen Eurobetrag enthalten, sondern musste eine Literangabe ausweisen.
Damit räumte der Bundesfinanzhof mit seiner Rechtsprechung auf und klärte unmissverständlich, daß "Sachbezüge alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen sind". Die Urteile wurden am 26.04.2011 im Bundessteuerblatt (BStBl. II 2011, S. 383ff.) veröffentlicht und sind damit von den Finanzbehörden anzuwendendes allgemeines Recht.
"Die Klarstellung des BFH hat es für Unternehmen einfacher gemacht, Sachgutscheine zur Gehaltsgestaltung und zur Motivation der Mitarbeiter einzusetzen - und das sogar steuerfrei", betont George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und HR-Experte bei Sodexo. "Gleichzeitig sind viele Unternehmen aber immer noch verunsichert und nutzen die steuerlichen Vorteile nicht. Dabei lassen sich beispielsweise über 44 Euro Sachbezugsgutscheine und Restaurantschecks zusammen jährlich pro Mitarbeiter über 1.800 Euro steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten als Gehaltszuschuss realisieren."
Mit Gutscheinlösungen und Karten von Sodexo - Restaurant Pass, Shopping Pass, Dining Pass und Tank Pass - profitieren Unternehmen von praxiserprobten Lösungen und einem weltweiten Know-How. Bundesweit können die Gutscheine bei mehr als 30.000 Akzeptanzstellen einfach eingelöst werden.
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