Die taa informiert: Unternehmen sollten Aufwand für die SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
07.08.2013 / ID: 130547
Handel & Dienstleistungen
Bis zum 1. Februar 2014 muss alles erledigt sein: Dann endet unwiderruflich das nationale Zahlungsverfahren über Bankleitzahl und Kontonummer. Stattdessen greifen im Zahlungsverkehr die SEPA-Richtlinien (Single Euro Payments Area). Doch was noch über ein halbes Jahr entfernt ist, muss heute schon vorbereitet werden. Darauf weist die travel agency accounting GmbH (taa), Spezialist für Backoffice und Buchhaltung in der Touristik, hin.
Günther Brehm, Geschäftsführer und Mitbegründer der taa: "Der Aufwand für die Umstellung auf SEPA ist nicht zu unterschätzen. Sie bedarf einer sorgfältigen Planung und gewissenhaften Ausführung. Unternehmen, die sich nicht genauestens vorbereiten, drohen ab dem Stichtag 1. Februar 2014 ernsthafte Liquiditätsengpässe oder sogar der Konkurs. Dies betonen auch führende Kreditinstitute und die Bankenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)."
Unternehmen aus der Touristik und anderen Branchen bietet die taa die aktive Unterstützung bei der SEPA-Umstellung an und steht hierfür auch in engem Austausch mit den Mid- und Backoffice-Anbietern, um eine reibungslose Datenübergabe mit den einzelnen Systemen zu gewährleisten.
Für Unternehmen, welche die taa betreut, hat der Dienstleister darüber hinaus einen übersichtlichen Leitfaden entwickelt. Dieser listet alle notwendigen Schritte auf, die bei der SEPA-Umstellung unbedingt zu beachten sind. Dieser Leitfaden enthält die folgenden Punkte:
1.
Zunächst müssen aus den vorliegenden Datenbanken die Kunden identifiziert werden, für die ein SEPA-Mandat zu erstellen ist. Dies ist ausschließlich dann der Fall, wenn Rechnungen per Lastschrift mit Abbuchungsauftrag (künftig: SEPA-Firmenlastschrift) beglichen werden. Kunden, die per Kreditkarte oder bar bezahlen, sind somit nicht betroffen. Werden Lastschriften mit Einzugsermächtigung (künftig: SEPA-Basislastschrift) vorgenommen, lässt sich die Umstellung aus dem bestehenden Verfahren ableiten.
2.
Das Unternehmen muss bei der Bundesbank online unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ (https://extranet.bundesbank.de/scp/) eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen und diese den Schuldnern mitteilen.
3.
Die Kunden müssen ein Mandatsformular erhalten und dieses ausgefüllt zurücksenden. Ein Exemplar behält der Kunde, ein Exemplar das Unternehmen und ein drittes Exemplar geht an die taa als zuständigen Dienstleister. Die Mandatsformulare können kostenlos im Download-Bereich der taa-Website unter taa.de/downloads.html (http://www.taa.de/downloads.html) heruntergeladen werden.
4.
Jedes Mandat erhält eine Mandatsnummer. Die taa empfiehlt, dem Mandat, soweit möglich, die Kundennummer zuzuteilen.
5.
Bei der Korrespondenz mit den Kunden ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Zahlungsmerkmale - Gläubiger-ID, BIC und IBAN - korrekt angegeben werden.
Weitere Informationen rund ums Thema SEPA teilt die taa interessierten Unternehmen gerne auf Anfrage mit, Telefon 06022 - 200 506, E-Mail service@taa.de. Außerdem enthält der aktuelle taa Newsletter "Stopover" einen ausführlichen Beitrag zu SEPA. Der Newsletter steht zum kostenlosen Download unter taa.de (http://www.taa.de) bereit.
Der direkte Link zum aktuellen taa Stopover lautet:
http://www.taa.de/tl _files/downloads/stopover-archiv/taa_stopover_2013-06_screen.pdf (http://www.taa.de/tl_files/downloads/stopover-archiv/taa_stopover_2013-06_screen.pdf)
Quelle: Claasen Communication
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