Haftpflicht- und Hausratschutz für Paare: Doppelversicherung beim Zusammenziehen vermeiden
23.10.2013 / ID: 142266
Handel & Dienstleistungen
Berlin, 23. Oktober 2013 - Private Haftpflicht- und Hausratversicherungen erfreuen sich bei den Verbrauchern in Deutschland großer Beliebtheit. Kaum ein anderer Vertag findet sich so häufig in den Versicherungsordnern der Haushalte, abgesehen von Pflichtprodukten wie der Kfz- und Krankenversicherung. Gerade bei gängigen Policen ist es allerdings ratsam, unnötige Überschneidungen zu vermeiden, um Kosten zu sparen. Beziehen beispielsweise Paare eine gemeinsame Wohnung, ist es sinnvoll, bestehende Haftpflicht- und Hausratversicherungen zusammenzulegen. Darauf weist das Berliner Verbraucherportal TopTarif (www.toptarif.de) hin.
Dabei können nicht nur Eheleute eine teure Doppelversicherung vermeiden, sondern auch unverheiratete Paare. So ist es für die Versicherungsgesellschaften unerheblich, ob ihre Kunden in einer Lebens- oder Ehegemeinschaft leben.
"In der Regel ist eine Haftpflicht- und Hausratversicherung für Paare in einer Lebensgemeinschaft völlig ausreichend. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Umzug in eine neue gemeinsame Wohnung handelt oder ob ein Partner zum anderen zieht", erklärt Daniel Dodt von TopTarif. Mit dem Zusammenziehen besteht dann die Möglichkeit, den jeweils jüngeren Versicherungsvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die Beiträge für das laufende Versicherungsjahr werden nach der Kündigung vom Versicherer anteilig zurückerstattet.
Soll die jüngere Police hingegen erhalten bleiben, weil sie zum Beispiel günstiger ist oder bessere Leistungen bietet, kann der ältere Vertrag fristgerecht zum Ende der bestehenden Laufzeit gekündigt werden. Unter Umständen ist hier allerdings etwas Geduld gefragt, je nachdem wann der Vertrag ausläuft. Wichtig: Bei unverheirateten Paaren müssen beide Partner in den Versicherungsverträgen eingeschlossen und namentlich genannt werden.
"Generell sollte beim Zusammenlegen der Policen immer geprüft werden, ob und inwieweit der Versicherungsschutz angepasst und erweitert werden muss", macht Dodt deutlich. "Dies gilt insbesondere für die Hausratversicherung, um eine Unterversicherung nach der Zusammenlegung des Hausrats zu vermeiden." Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes ist zudem auch dann erforderlich, wenn beide Partner zuvor über reine Single-Tarife abgesichert waren.
Mit Blick auf die anfallenden Kosten lässt sich festhalten, dass durch das Zusammenlegen der Versicherungen ein erheblicher Teil der jährlichen Ausgaben eingespart werden kann. So sind zum Beispiel preiswerte Haftpflicht-Policen für Paare derzeit bereits ab 55 Euro im Jahr erhältlich. Für reine Single-Tarife dagegen werden jährlich mindestens 42 Euro pro Person fällig - in Summe lassen sich also knapp 30 Euro bzw. rund 35 Prozent der jährlichen Haftpflichtkosten vermeiden.*
Durch Verbraucherportale wie TopTarif (versicherung.toptarif.de) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800/ 10 30 49 825 können Verbraucher schnell und unkompliziert verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen und sich online für das attraktivste Angebot entscheiden.
* Berechnungsdetails für Single- und Paarpolicen: Alter der Versicherungsnehmer - 30 Jahre, nur Tarife mit Ausfalldeckung, ohne Selbstbeteiligung, mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme und maximal einem Jahr Vertragslänge
http://www.toptarif.de
TopTarif Internet GmbH
Pappelallee 78-79 10437 Berlin
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