Pressemitteilung von Stefan Bott

Ladungssicherung wird im Flottenmanager großgeschrieben


Handel & Dienstleistungen

Inhaltlich ging es dabei um die rechtliche Grundlage unserer Gesetzgebung und die gefährlichen Alltagssituationen, welchen wir uns unbewusst oder zum Teil auch bewusst im Straßenverkehr aussetzen. Laut §22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung oder Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

Bei unzureichender Ladungssicherung sind alle beteiligten Personen haftbar: Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Es ist also ratsam vorzubeugen und besser einmal mehr über die Situation im eigenen KFZ nachzudenken. Denn gerade hier liegt die Dunkelziffer recht hoch. In den Augen der meisten Kraftfahrer ist Ladungssicherung nur ein Thema für LKW oder Transporter. Dieser Sichtweise sollte man sich schnell entledigen. Auf unserer Homepage erfahren Sie mehr über das Auto-Ordnungsband Depoflex. Mit diesem Produkt bringen Sie mehr Sicherheit für sich und Ihre Familie ins eigene KFZ.

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Pressekontakt
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schnittstelle (hoch) 3 gmbh
Industriering 7 63868 Großwallstadt


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08.08.2014 | Stefan Bott
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