Kontroverse um die Bewertung mittelständischer Unternehmen beendet
21.05.2014
Handel & Dienstleistungen
Die langjährige Kontroverse zwischen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Praktikern der Unternehmensbewertung ist beendet: Am 13. März 2014 legte das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer ein Papier mit Hinweisen für die objektive Bewertung des Unternehmenswerts von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) vor. Die Bewertung mittelständischer Unternehmen ist nun auf eine allgemein anerkannte Basis gestellt. Die VMAG (http://www.vmag.de/) , eine auf Bewertung spezialisierte Unternehmensberatung, begrüßt die Definition. "Damit ist ein wichtiger Schritt für eine objektive Einschätzung erfolgt - für Käufer und Verkäufer gleichermaßen wichtig", so Klaus-Michel Burger, Vorstand der VMAG.
Mehr Sicherheit bei Ertragsfortschreibung
Die Hinweise können sich aus Sicht des Steuerschuldners bei Schenkung oder Vererbung eines Unternehmens positiv auswirken. Insbesondere die sogenannte Übertragbarkeit der Unternehmenserträge in die Zukunft kann sich wert- und damit steuermindernd auswirken. Gerade im Mittelstand ist die weitere Ertragskraft des Unternehmens vom Unternehmer abhängig. Wenn dieser ausscheidet, sind die bisherigen Erträge somit nur eingeschränkt in die Zukunft übertragbar. Dies kann den Unternehmenswert erheblich mindern, was sich positiv auf die Steuerschuld auswirkt.
Wertfalle für Käufer
Falls der Unternehmer verkaufen will, verhält es sich genau umgekehrt: Hier kann die mangelnde Übertragbarkeit der Erträge zu einer echten Wertfalle werden. Denn der Käufer wird die eingeschränkte Übertragbarkeit der früheren Unternehmerleistungen berücksichtigen. Hier lohnt es sich, frühzeitig über geeignete Maßnahmen nachzudenken. Dass der Unternehmer nach dem Verkauf übergangsweise im Unternehmen verbleibt, kann ein Wert an sich darstellen. "Die lukrativste Maßnahme jedoch ist, wenn ein Unternehmer seine Firma soweit wie möglich von sich selber unabhängig macht", zeigt Burger den Königsweg auf.
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