Pressemitteilung von Enno Gembler

Haushaltshilfe und Handwerkerrechnung bis 20 % absetzbar


Handel & Dienstleistungen

Aurich/Ribnitz-Damgarten. Wer sich eine professionelle Haushaltshilfe sucht, kann die Rechnung ans Finanzamt senden. Auch die Rechnung des Handwerkers, der die Heizung repariert hat, sollte man gleich hinzufügen. Das Finanzamt beteiligt sich nämlich an den in Rechnung gestellten Haushalts- und Handwerkerkosten. Um 20 % der Aufwendungen für Arbeitsleistung einschließlich Fahrtkosten kann die Steuer so vermindert werden, informiert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Beschäftigen Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe mit einem monatlichen Arbeitslohn bis max. 450 EUR (Minijob) können 20 % der Aufwendungen, max. 510 EUR jährlich, steuerlich geltend gemacht werden.
Für andere haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Steuer daneben um 20 % der Aufwendungen, max. um 4.000 EUR. Hierunter sind z. B. die Beauftragung eines selbständigen Fensterputzers oder Gärtners aber auch Dienstleistungen einer Umzugsfirma oder eines selbständigen Pflegedienstes zu fassen.
Zusätzlich kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, wie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, in Höhe von 20 % der Aufwendungen, max. 1.200 EUR, in Anspruch genommen werden. Materialkosten oder Handwerkerarbeiten im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen bis zur Fertigstellung des Haushalts fallen jedoch ausdrücklich nicht unter die Begünstigung. Die Handwerkerrechnung muss die Lohnkosten ausweisen, bis zu 6000 EUR werden vom Finanzamt berücksichtigt.
Die Steuerberater Enno Gembler und Johann Grensemann (http://www.gembler-grensemann.de), Inhaber der Steuersozietät Gembler und Grensemann mit Niederlassungen in Aurich und Ribnitz-Damgarten, informieren auf ihrer Webseite über die Möglichkeit der Steuerersparnis. " Oft sind unsere Mandanten unsicher, wie eine Handwerkerrechnung auszusehen hat, ob Rechnungen von Neubauten eingereicht werden können oder welche Pflegedienstleistungen absetzbar sind. Diese Fragen beantworten wir im persönlichen Gespräch. Bei der Steuererklärung erreichen wir für unsere Mandanten oft eine beachtliche Steuerersparnis" erklärt Enno Gembler.
Die Vergünstigungen können nebeneinander geltend gemacht werden. Lediglich eine doppelte Inanspruchnahme für dieselbe Leistung ist nicht möglich. Die Ermäßigung wird nur in Verbindung mit einer ordnungsgemäßen Rechnung und Zahlung des Rechnungsbetrags auf ein Konto des Handwerkers gewährt. Bei Barzahlungen bleibt der steuerliche Bonus verwehrt. Wer sich bereits im vergangenen Jahr Unterstützung für Arbeiten in Haushalt und Garten gesucht hat und die Handwerkerrechnung und die Kosten der Haushaltshilfe nun korrekt in seiner Jahressteuererklärung 2014 berücksichtigt wissen möchte, kann sich auf der Webseite der Steuerberater Gembler und Grensemann http://www.gembler-grensemann.de informieren.
Steuerberater Handwerkerrechnung Haushaltshilfe Rechnung

http://www.gembler-grensemann.de
Steuerbüro Gembler und Grensemann - Steuerberater aus Aurich in Ostfriesland
Lützowallee 7 26603 Aurich

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BR CONCEPTS Becker & Rahn GbR
Tjüchkamp Str. 12 26605 Aurich


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