Aktuelle Statistiken zeigen: Sicherheitskleidung macht immer Sinn
02.07.2015
Handel & Dienstleistungen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht regelmäßig Zahlen zur Entwicklung der Arbeitsunfälle. Dort zeigt sich schon seit einiger Zeit ein Trend, der darauf hinweist, dass die ständigen Verbesserungen beim Arbeits- und Unfallschutz Erfolg haben. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften hat sich die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte halbiert. Ähnlich sind die Zahlen bei den nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Welche praktischen Maßnahmen dazu beitragen, zeigen Beispiele aus Kippenheim, wo von der Berufsgenossenschaft auch geprüft wurde, welchen Beitrag Sicherheitsschuhe im Raum Stuttgart (http://www.arbeitskleidung-stuttgart.de/sicherheitsschuhe/) zur Vermeidung von Arbeitsunfällen leisten.
Berufsgenossenschaften beraten beim Einsatz der Sicherheitsschuhe
Unternehmen können sich die Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz direkt vor Ort holen, um Lücken in der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen überprüfen zu lassen. Das hat auch die Firma Neugart aus Kippenheim getan. Die Fachleute der zuständigen Berufsgenossenschaft ETEM rückten mit einem kompletten Schulungstruck an. Nach einem Rundgang durch die Produktionsstätten erfolgte die Auswertung gleich vor Ort im Kino des Schulungstrucks. Die Mitarbeiter des Maschinenbauers Neugart bekamen die Schwachstellen ihres hauseigenen Arbeitsschutzes in den Videos aufgezeigt, die von den Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten während des Rundgangs aufgenommen worden waren. Dabei ging es um die konsequente Anwendung der verfügbaren Schutzkleidung inkl. der Sicherheitsschuhe. Die Führung der Firma Neugart bekam die Einschätzung, dass viel für die Gesundheit der Mitarbeiter getan wird. Solchen Prüfungen wird jedes Unternehmen turnusmäßig unterzogen.
Sicherheitsschuhe sind gesetzlich vorgeschrieben
Die gesetzlichen Grundlagen für die Pflicht zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch die Arbeitgeber resultiert aus der EU-Richtlinie 89/656/EGW. Dort sind die Mindestanforderungen geregelt, die an Sicherheitskleidung und Sicherheitsschuhe gestellt werden. Dabei wird eine Unterteilung nach drei verschiedenen Kategorien vorgenommen. Welche Kategorie der Sicherheitsschuhe und sonstigen Sicherheitskleidung für welche Tätigkeiten angewendet werden muss, ist in Deutschland in der PSA-Benutzungsverordnung aus dem Jahr 1996 geregelt. Sie ist als Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes aus dem gleichen Jahr zu verstehen, das letztmalig im Jahr 2013 novelliert wurde.
Sicherheitsschuhe müssen ganz genau passen:
Es ist unser Anspruch, optimal zu den Füßen passende Sicherheitsschuhe zu finden. Die Lösung hierzu liegt im praktischen Anprobieren. In der AWK Workwearhalle haben wir die Möglichkeit Sicherheitsschuhe vor dem Kauf anzuprobieren und testen zu lassen. So erhält man garantiert auch passende und bequeme Sicherheitsschuhe. Die Umtauschquoten beim Kauf im Internet liegt nicht umsonst bei fast 50%.
http://www.arbeitskleidung-stuttgart.de/
AWK GmbH & Co KG
Erich Herion Strasse 39 70736 Fellbach
Pressekontakt
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