Pressemitteilung von André Hahn-Wulff

Bestattungsdienst Hamburg auf neuer Städtedomain erreichbar


Handel & Dienstleistungen

Seit dem Jahr 2014 erlaubt die ICANN die Nutzung von Städtenamen als Domainendungen. Davon haben bereits viele Unternehmen und Vereine Gebrauch gemacht. Der praktische Vorteil dabei ist, dass sich die Besucher einer Website nur den Namen des Unternehmens und die Stadt merken müssen. Das fällt dem Menschen deutlich leichter, als sich ein Kürzel einprägen zu müssen, das keine faktische Verbindung zu den Inhalten einer Website hat. Diesen Vorteil hat der Bestattungsdienst in Hamburg (http://www.bestattungsdienst.hamburg/) genutzt und ist von der Domain trauerhahn.de auf die Domain bestattungsdienst.hamburg umgezogen.

Was bietet der Bestattungsdienst Hamburg auf der neuen Website?

Beim Umzug auf die neue Adresse wurde die komplette Website überarbeitet, wobei gleich die Anforderungen aus dem von Google im April 2015 durchgeführten "Mobilegeddon"-Update mit berücksichtigt wurden. Die Informationen des Bestattungsunternehmens von André Hahn in Hamburg sind dadurch jetzt auch vom Smartphone und Tablet aus mit einem guten Nutzerkomfort abrufbar. Die Rufnummer der Tag und Nacht erreichbaren Hotline ist direkt in den Header integriert, sodass die Trauernden nicht erst lange danach suchen müssen. Tätig werden André Hahn und sein Team in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Sie bieten die Sargbestattung, die Urnenbestattung, die Seebestattung sowie die Beisetzung im Ruheforst und beraten darüber hinaus auch bei der Vorsorge für den Todesfall.

Bestattungsdienst Hamburg hilft bei der Erfüllung der Bestattungspflicht

In Deutschland trifft die Hinterbliebenen eines Verstorbenen grundsätzlich eine Bestattungspflicht. Sie ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der einzelnen deutschen Bundesländer. Eine Ausnahme gilt aufgrund der aktuellen Rechtssprechung (Amtsgericht Berlin Az. VG 21 L 29.15 vom 10. Februar 2015) nur bei einer Plastination. Die Pflicht zur Bestattung trifft die nächsten Angehörigen, also die Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Dabei sind zahlreiche Behördengänge notwendig, die vom Bestattungsdienst Hamburg auf Wunsch mit einer Vollmacht mit übernommen werden. Die Trauerhelfer geben den Hinterbliebenen auch Unterstützung, wenn die Kosten für die Bestattung nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können. Sie wissen, in welchen Fällen die Arge oder das Sozialamt in Anspruch genommen werden kann.

Besondere Leistung beim Bestattungsdienst Hamburg: Leihsärge

Viele Hinterbliebene wünschen sich, dass die Verstorbenen noch einmal aufgebahrt werden, um Abschied zu nehmen. Das ist auch bei einer geplanten Einäscherung im schlichten Kiefernsarg möglich. Eigens dafür bietet der Bestattungsdienst Hamburg auch hochwertige Leihsärge an. Dabei können die unterschiedlichsten Wünsche an das Design erfüllt werden. Vom schlichten Modell bis hin zum Sarg mit aufwändigen Intarsienschnitzereien steht eine riesige Palette für Leihsärge zur Auswahl. Bei der Betreuung können sich die Hinterbliebenen bei André Hahn und seinem Team auf die Erfahrungen aus mehr als einem Jahrhundert verlassen.

http://www.bestattungsdienst.hamburg/
André Hahn Trauerhilfe Bestattungen Kiehn-Hahn e.K.
Im Grünen Grunde 2 22337 Hamburg-Ohlsdorf

Pressekontakt
http://www.regiohelden.de
RegioHelden GmbH
Marienstraße 23 70178 Stuttgart


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