Deutschen Unternehmen drohen hohe Geldstrafen bei Missachtung des Energiedienstleistungsgesetzes. Der Countdown läuft am 5. Dezember 2015 ab.
08.10.2015
Handel & Dienstleistungen
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen ihren Energieverbrauch überprüfen und dokumentieren zu lassen. Betroffen sind alle Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz ab 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro. Eingerechnet werden dabei alle verbundenen Unternehmen, Geschäftsstellen im In- und Ausland. Erfolgt kein fristgerechtes Energieaudit bis zum 5. Dezember, kann bei einer Überprüfung durch die BAFA eine Strafe von 50.000 Euro pro GmbH fällig werden.
"Die Herausforderung für Unternehmen besteht jetzt darin, sich rechtzeitig auditieren zu lassen. Es gibt in Deutschland nur ca. 2.000 Gutachter, die zur Verfügung stehen und viele Unternehmen haben das Thema auf die lange Bank geschoben", erklärt Dr. Renate Alijah, verantwortliche Leiterin und Prokuristin der Kiwa International Cert GmbH. "Wir bereiten uns auf einen Ansturm von Anfragen vor, der bereits begonnen hat. Noch können wir unseren Kunden Termine vermitteln und tun alles für ein qualitativ nachhaltiges Audit."
Die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 muss alle vier Jahre erfolgen. Dabei wird im Kern eine qualifizierte Energieanalyse durchgeführt, um den Ist-Zustand des Energieverbrauchs festzustellen und entsprechende Energieeinsparungsmaßnahmen zu planen. Für die Unternehmen bietet das Audit die Chance, Energie und damit Kosten einzusparen. Alternativ können Unternehmen auch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen. Für Letzteres gibt es auch ein Zertifikat. Da diese Systeme aufwendiger in der Umsetzung sind, ist hier eine Frist bis zum 31.12.2016 vorgesehen.
"Für Unternehmen, die nur knapp über 250 Mitarbeiter haben und wenig Energie in ihren Prozessen verbrauchen, ist das Energieaudit der ökonomisch sinnvollere und ökologisch ausreichende Weg. Je nach Unternehmensgröße und Branche liegen die Kosten bei einem Zehntel im Vergleich zu einer möglichen Strafzahlung", ergänzt Dr. Alijah. Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist für größere Unternehmen mit vielen Mitarbeitern, Tochterunternehmen und Zweigstellen die bessere Option. Durch die jährliche systematische Überprüfung und Optimierung wird die Energieeffizienz kontinuierlich verbessert, was zu großen Einsparungen von Ressourcen und Kosten führen kann. Zudem können Unternehmen die Einführung eines Managementsystems auch steuerlich geltend machen.
Für welchen Weg sich Unternehmen auch entscheiden, sie müssen es jetzt tun, damit sie nicht das Risiko eingehen, unnötige Strafzahlungen zu leisten.
Energiedienstleistungsgesetz Prüfung Kiwa Zertifikat EDL-G Energieaudit DIN EN 16247-1 Energiemanagementsystem ISO 50001 EMAS
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