Pressemitteilung von Julian Berger

www.englandinsolvenz24.de bei Privat-Insolvenz in England: Restschuldbefreiung nach max. 12 Monaten bei Insolvenz in England.


Handel & Dienstleistungen

(www.englandinsolvenz24.de: München/Köln/Hamburg/Bremen/Frankfurt/Nürnberg/Dortmund/Mainz/Stuttgart/Berlin):
In England erfolgt die Restschuldbefreiung im Gegensatz zum deutschen Insolvenzverfahren schon nach maximal einem Jahr. Ein außergerichtlicher (in der Regel langwieriger) Schuldenvergleichsversuch mit den Gläubigern ist anders als in Deutschland ebenfalls nicht notwendig. In Deutschland können so bis zu 10 Jahre verstreichen, bis der Insolvente restschuldbefreit ist. Eine Dekade Leben. Je nach Rechnung ein Viertel bis ein Drittel des Berufslebens. Diese 10 Jahre kann sich der Insolvente in UK sparen: Die englische Restschuldbefreiung wird hierzulande ohne jegliches Risiko anerkannt. In Deutschland macht diese Praxis das BGH Urteil IX ZB 51/00 vom 18.9.2001 und zusätzlich die EU Verordnung Nr.1364/2000 möglich. Die Urteile legen fest, dass eine im EU-Ausland erteilte Restschuldbefreiung in jedem EU-Staat anerkannt wird.
Doch ohne professionelle Hilfe ist das Unterfangen sehr risikoreich, scheitert häufig an den strengen Auflagen der englischen Behörden. England Insolvenz 24 bietet hier seine Unterstützung an, dies sogar mit Geld-zurück Garantie. "Möglich macht dieses Angebot unsere bisherige 100%-Erfolgsquote bei englischen Insolvenzgesuchen von deutschen Staatsbürgern", so Julian Berger von http://www.englandinsolvenz24.de. Die Geld-zurück-Garantie ist allerdings nur realisierbar, weil es eine relative strenge Auswahl bei den Kunden gibt. "Mit Hilfe eines strukturierten Fragebogens finden wir ihn einem telefonischen Interview heraus, ob der Interessent große Chancen hat bei der Insolvenz in England, oder eben nicht. "Wir müssen öfter Interessenten ablehnen - es muss für beide Seiten Sinn machen", so Berger.
Zielgruppe sind Juristen, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Selbständige, Unternehmer, Architekten, Bauunternehmer. Die Interessenten haben hohe Verbindlichkeiten, bedingt durch den (bevorstehenden) Untergang ihres Unternehmens, der Überschuldung von Kanzlei oder Praxis, und natürlich häufig auch durch zusätzliche auch private Schulden, Immobilienbeteiligungen oder ähnliches. England Insolvenz 24, Julian Berger, contact@englandinsolvenz24.de, 0800 - 140 15 17 (kostenloser Anruf), http://www.englandinsolvenz24.de.

Unternehmensprofil:
England Insolvenz 24 ist eine Insolvenzagentur. Sie arbeitet für deutsche und österreichische Klienten, die in England ein privates Insolvenzverfahren anstreben, um in den Genuss der englischen Restschuldbefreiung nach 12 Monaten zu gelangen. Die Dienstleistung beginnt mit einem ausführlichen Vorgespräch, in dem geklärt wird, ob ein englisches Insolvenzverfahren für den Interessenten überhaupt in Frage kommt. Analysiert wird die familiäre, finanzielle, vermögens- und schuldenbezogene, ggf. auch betriebswirtschaftliche Situation des Interessenten. Wenn englandinsolvenz24.de sich entschließt, ein Mandat anzunehmen, so sind sich die Experten sicher, dass nach spätestens 18 Monaten (6 Monate Lebensmittelpunkt UK und 12 Monate Restschuldbefreiungsphase) der Erfolg eingetreten ist - und der Mandant schuldenfrei in ein neues Leben
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Englandinsolvenz24.de
2 Lansdowne Row, Suite 192 SW7 3DQ London

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