Pressemitteilung von Bernd Homann

AGRAVIS-Tipp zur Stoffstrombilanz: Landwirte müssen jetzt handeln


Handel & Dienstleistungen

Die Stoffstrombilanz, die ab 1. Januar 2018 für die meisten Landwirte verpflichtend werden soll, wurde durch den Bundesrat noch nicht endgültig verabschiedet. Allerdings zeichnet sich ein Kompromiss ab, der vom Agrarministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen und durch den Agrarausschuss des Bundesrates mehrheitlich abgesegnet wurde. Die endgültige Entscheidung wird am 24. November in der Länderkammer gefällt und alles spricht dafür, dass die Stoffstrombilanzverordnung dann verabschiedet wird.

Der Entwurf, den Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus einbrachte, sieht vor, dass den Bilanzen, die durch die Betriebe zu erstellen sind, entweder ein fester Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder ein betriebsspezifischer Vergleichswert gegenübergestellt wird. In der Evaluierungsphase, die bis 2022 geht, soll die Entscheidung darüber den Betrieben selbst überlassen werden. Dies vereinfache den Verwaltungsaufwand und sorge für eine ausreichende Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung.

Für die Landwirte bedeutet dies, dass dann ab dem 1. Januar 2018 alle Warenströme und Nährstoffströme dokumentiert werden müssen. Trotz Kompromiss müssen alle Daten ordnungsgemäß erfasst werden, was einen enormen Aufwand für die Landwirte darstellt. Für die Betriebe ist es wichtig, nun in die Digitalisierung einzusteigen. Die Software Delos (https://www.delos.biz/) der Odas GmbH (http://www.odas.biz/), einem Partner der AGRAVIS Raiffeisen AG (https://www.agravis.de/de/index.html), ist hierfür eine gute und professionelle Lösung, die Landwirten die Umsetzung der Stoffstrombilanz erleichtert.
Steffen Schirmacher-Rohleder, Geschäftsführer der Odas, rät, das Thema ernst zu nehmen, weist aber gleichzeitig auf die Chance hin, die eine gute Dokumentation mit sich bringt. Statt mit möglicherweise viel zu hohen Faustzahlen zu arbeiten, bietet eine genaue Erfassung der Nährstoffmengen ein enormes Einsparpotenzial.

Landwirte sollten jetzt zeitnah die Vorgaben der neuen Düngeverordnung (https://www.agravis.de/de/pflanzen/duengen/index.html) wie die Düngebedarfsermittlung umsetzen, damit im Januar Zeit bleibt, sich mit der Stoffstrombilanz auseinanderzusetzen.
AGRAVIS AGRAVIS Raiffeisen AG Agrar Agrarhandel Landwirtschaft Odas Delos Stoffstrombilanz Düngeverordnung Düngen Düngebedarfsermittlung Digitalisierung

http://www.agravis.de
AGRAVIS Raiffeisen AG
Industrieweg 110 48155 Münster

Pressekontakt
http://www.agravis.de
AGRAVIS Raiffeisen AG
Industrieweg 110 48155 Münster


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Bernd Homann
02.10.2020 | Bernd Homann
Fotowettbewerb der AGRAVIS Raiffeisen AG
10.09.2020 | Bernd Homann
Maisernte 2020 - Prognose der AGRAVIS
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.02.2025 | fotoCharly Fotobuch & Fotogeschenke
Närrische Rabatte zu Fasching, Karneval & Fastnacht - fotoCharly
11.02.2025 | Valentini & Partner GmbH
Online neue Kunden gewinnen: So geht's!
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 33
PM gesamt: 422.221
PM aufgerufen: 71.626.113