Pressemitteilung von Stephanie Ott

secucard bietet DSGVO-Ratgeber: Kundenbindungslösungen sicher einsetzen


Handel & Dienstleistungen

Pulsnitz b. Dresden, 24. Mai 2018 - Kunden fühlen sich durch gezielte Ansprache, passgenaue Werbung und individuelle Preisnachlässe emotional abgeholt. Je persönlicher dies geschieht, desto größer ist die Chance, Stammkunden zu generieren. Wer als Händler Kundenbindungslösungen einsetzt, verarbeitet dabei auch Daten, denn sie sind die Basis für die individuelle Ansprache. Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) regelt unter anderem den Umgang mit personenbezogenen Daten. Damit ergeben sich Unsicherheiten auf Seiten von Unternehmen. Die secucard GmbH (www.secucard.com), Spezialist für integrierte Zahlungs- und Kundenbindungslösungen, gibt mit ihren Produkten Sicherheit und bietet zu diesem Thema unter http://www.secucard.com/dsgvo einen Ratgeber.

Das primäre Ziel der DSGVO ist es, das Datenschutzrecht europaweit einheitlich zu regeln sowie den Schutz natürlicher Personen (sog. "Betroffene") und deren Rechte und Freiheiten zu stärken. Ab dem 25. Mai 2018 erhält der Betroffene eine bessere Kontrolle und Hoheit über seine Daten. Die Transparenz in puncto Verarbeitung von persönlichen Daten und somit die Privatsphäre der Kunden bzw. Nutzer werden erhöht. Für Unternehmen bedeutet das unter anderem höhere Transparenzpflichten und erhöhte Strafzahlungen bei Verstößen.

"Die DSGVO ist ebenso wie unser 1:1-Marketingtool SecuAction darauf ausgelegt, dass Newsletter, Werbeanschreiben oder sonstige Aktionen nicht nach dem Gießkannenprinzip über Empfängerdatenbanken gestreut werden, sondern individuell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind", erklärt Hans-Peter Weber, Geschäftsführer der secucard GmbH.

Als Anbieter von Kundenbindungs- und Gutscheinsystemen unterstützt secucard stationär und online agierende Händler sowie Gastronomen und weitere Unternehmen bei der Umsetzung einer verkaufsorientierten Customer Journey. Die Loyalty-Kundenbindungsprogramme sind auf die Steigerung von Umsatz und Ertrag fokussiert und stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit der secucard-Kunden.

secucard-Kunden sind hinsichtlich DSGVO sicher aufgestellt
Die secucard-Kundenbindungslösungen werden den vier Schutzzielen der DSGVO gerecht: Vertraulichkeit (d.h., Daten sind für unberechtigte Dritte nicht zugänglich), Integrität (d.h., Daten können nicht verfälscht werden), Verfügbarkeit (d.h., Daten stehen zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden) und die "Belastbarkeit" (Widerstandsfähigkeit) der Systeme und Dienste.

secucard bietet als Full-Service-Provider verschiedene Lösungen zur Kundenbeziehungsverwaltung und -bindung an. Diese lassen sich online, stationär und mobil einsetzen. Hierzu zählt auch ein elektronisches Gutschein- und Kundenbindungssystem. Dieses umfasst im Corporate Design des Händlers gestaltete Gutscheinkarten im Kreditkartenformat, individuell auf das Geschäft des Händlers abgestimmte Bonusprogramme und das integrierte Direktmarketing-Tool SecuAction. Das Tool ermöglicht die Planung und Steuerung von Marketingkampagnen sowie Event-basierten Aktionen. Mit SecuAction können Kunden zur richtigen Zeit kontaktiert werden und zielgruppengenau Informationen, Glückwünsche, Coupons oder Rabatte erhalten. Somit können Händler dem Kunden nicht nur Newsletter zusenden oder zum Geburtstag gratulieren, sondern darüber hinaus in umsatzschwachen Zeiten mit zusätzlichen Anreizen ihr Geschäft ankurbeln.

SecuAction ist eingebettet in SecuOffice, ein Händler-Dashboard, das die Verwaltung von Kundendaten ermöglicht und einen schnellen, umfassenden Überblick über alle Aktivitäten, Transaktionen, Kartensalden etc. bietet. Die Daten können in dem Programm gesammelt, strukturiert, analysiert und exportiert werden.

Der Newsletterversand über SecuAction ist ein prädestiniertes Beispiel für die Umsetzung der DSGVO. Er erfolgt durch eine ausdrückliche Handlung des Adressaten. Dieser hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Adressat wird in jedem Newsletter auf die Abbestellmöglichkeit hingewiesen. Der Widerruf seiner Einwilligung ist so einfach wie die Erteilung.

Weitere Informationen rund um die Bestimmungen der DSGVO und wie sie erfüllt werden, sind im secucard-Ratgeber im Detail nachlesbar:
http://www.secucard.com/dsgvo
secucard DSGVO Ratgeber Datenschutz Kundenbindung Marketing SecuAction

http://www.secucard.com
secucard GmbH
Goethestraße 6 01896 Pulsnitz

Pressekontakt
http://www.punctum-pr.de
punctum pr-agentur GmbH
Neuer Zollhof 3 40221 Düsseldorf


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