Gesetzliche Rentenversicherung - wer kann sich daraus befreien lassen und wie?
09.02.2011 / ID: 2987
Handel & Dienstleistungen
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eine Pflichtversicherung für Angestellte und Arbeiter. Unternehmer müssen i.d.R. nicht in die GRV einzahlen.
Nur bei angestellten Familienangehörigen hat der Gesetzgeber keine eindeutige Regelung getroffen, ob sie sozialversicherungspflichtig oder -frei sind.
Er hat verschiedene Kriterien definiert. Wer sie kennt und erfüllt, kann sich befreien lassen.
Diese Familienangehörigen arbeiten mit im Betrieb der Eltern, des Ehepartners, der Geschwister, des Onkels ... Der Familienbetrieb kann ein Einzelunternehmen sein, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft.
Sie zahlen häufig in die Sozialversicherung (SV) ein, ohne dass sie das müssten. Dann sogar ohne dass sie durch die Zahlung Anspruch auf Leistungen aus dem System erwerben, d.h. sie erhalten im Bedarfsfall kein Arbeitslosengeld, keine Erwerbsunfähigkeitsrente, kein Insolvenzgeld.
Klarheit bekommen Sie - als angestelltes Familienmitglied - nur durch eine Überprüfung Ihres Status. Werden Sie befreit, sind Sie nach wie vor arbeitsrechtlich angestellt, aber nicht mehr SV-pflichtig.
Dann können wir mit unserem Rentenkonzept Ihre Rente durch Umleitung der Beiträge von der GRV in eine Betriebsrente optimieren, ohne dass sich Ihr Nettoeinkommen verändert.
Dabei stellen wir regelmäßig fest, dass der finanzielle Vorteil einer betrieblichen Altersvorsorge (die so erst durch die Befreiung aus der Sozialversicherung möglich wird) entweder überhaupt nicht bekannt ist - oder aber deutlich unterschätzt wird.
Häufig verdoppelt sich die garantierte Rentenleistung durch den Wechsel!!
Sie erlangen Rechtssicherheit. Und beziehen eine garantierte Rente von dem an Sie verpfändeten Konto und nicht von den GRV-Beiträgen Ihrer Kinder.
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sozialversicherungsbefreiung.org
Birkner Vermögensaufbau
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