Pressemitteilung von Ahmad Siavoshi

Wie die Detektei SD-Sicherheit bei Lohnfortzahlungsbetrug helfen kann


Handel & Dienstleistungen

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine häufig missbrauchte Regelung. Immer mehr Mitarbeiter lassen sich krankschreiben, um privaten Interessen nachzugehen. Mit der Detektei SD-Sicherheit lässt sich dies oftmals aufklären und vor Gericht bringen.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine der größten Errungenschaften der Industrialisierung. Sie ermöglichte erstmals die Absicherung von Arbeitnehmern bei Krankheit. Umso bedauerlicher, dass dieser Schutz oft ausgenutzt wird.

Beauftragen:
Arbeitgeber sollten im Verdachtsfall schnell reagieren und die Detektei SD-Sicherheit (http://www.sd-sicherheit.de/detektei.html) einschalten. Möglichst noch am ersten Tag der Krankmeldung. Je später eine Detektei eingeschaltet wird, umso schwieriger wird es gerichtsfeste Beweise zu erheben. So ist es bereits Gang und Gebe, dass Gerichte eine mehrtätige Observation von mehreren Tage in Folge während der sonst üblichen Arbeitszeiten fordern. Der Arbeitgeber sollte die Beauftragung möglichst diskret halten und nur die nötigsten Personen hiervon in Kenntniss setzen. Die Detektei SD-Sicherheit ist für Kunden mit einer kostenfreien Hotline zu erreichen, eine Beauftragung samt Auftragsbeginn kann innerhalb weniger Stunden erfolgen.

Möglichkeiten:
1. Der Arbeitnehmer genehmigt sich "Extra-Urlaub". Oft erfolgt dies nicht spontant, sondern der Arbeitnehmer lässt sich für die Tage krankschreiben für die er beispielsweise keinen Urlaub genehmigt bekam. Oftmals denken diese Personen, dass sie im Recht seien und der Arbeitgeber ihnen eh etwas schuldet. So finden sich viele der "kranken" Arbeitnehmer auf Golfplätzen, am Baggersee oder im Ausland am Strand. Geht es weiter weg, lassen sich einige von befreundeten Ärzten mehere Folgebescheinigungen ausstellen und an den Arbeitgeber übermitteln. Die Detektei SD-Sicherheit kann hier feststellen wo der vermeintlich kranke Arbeitnehmer sich aufhält und ob er sich "wider der Genesung" verhält. Dies wird dokumentiert und dem Auftraggeber ausgehändigt. Die eingesetzten Detektive können im Falle eines Falles auch vor Gericht aussagen.

2. Der Arbeitnehmer hat ein Nebengewerbe. Auch dies kommt häufiger vor als gedacht. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise eine eigene Beratungsfirma und viele Termine. So kann er sich voll um seine "eigenen" Kunden kümmern und erhält weiterhin Gehalt. Auch Termine im Ausland können so wahrgenommen werden. Hierbei ist neben dem Vergehen des Lohnfortzahlungsbetrug (http://www.sd-sicherheit.de/detektei-lohnfortzahlungsbetrug.html) interessant, ob das Gewerbe des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber bekannt und oder gebilligt war. Meist ist eine solche Nebentätigkeit explizit untersagt und der Arbeitgeber hat gleich gegen zwei wichtige Vertragspunkte gehandelt. Die Detektei SD-Sicherheit findet beides heraus und übermittelt die erhobenen Beweise dem Auftraggeber.

3. Der Arbeitnehmer wollte sowieso kündigen. Sehr viele Arbeitnehmer die kündigen wollen, lassen es sich auf diese Weise die letzten Wochen gutgehen. Sie sind der Ansicht, dass ihnen eh nichts mehr passieren kann und der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat dagegen vorzugehen. Diese Personen liegen falsch! Die Detektei SD-Sicherheit (http://www.sd-sicherheit.de/detektei.html) sichert Beweise für dieses Vorgehen, über mehrere Tage. Am Ende kann der Auftraggeber unter Umständen die Kosten der Detektei der gegnerischen Partei in Rechnung stellen. Ebenso kann der Arbeitgeber zivilrechtlich direkt gegen den ehemaligen Arbeitnehmer vorgehen.

Arbeitnehmer die Verdachtsmomente haben können von nun an auf einen zuverlässigen Partner, der Detektei SD-Sicherheit, zählen.
detektei detektiv

http://www.sd-sicherheit.de
SD Sicherheit
Pforzheimer Str 21 76227 Karlsruhe

Pressekontakt
http://www.sd-sicherheit.de
SD Sicherheit Ltd.
Pforzheimer Str 21 76227 Karlsruhe


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ahmad Siavoshi
10.04.2012 | Ahmad Siavoshi
Vorteile einer HD-SDI Überwachungskamera
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | AGRAVIS Raiffeisen AG
Online-Adventskalender der AGRAVIS mit tollen Preisen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 66
PM gesamt: 419.248
PM aufgerufen: 71.118.841