Pressemitteilung von Kevin Kienert

Corona-Krise - Betriebsschließung - Entschädigung!


Handel & Dienstleistungen

Corona-Krise - Betriebsschließung - Entschädigung!

Betrieb geschlossen - keine Entschädigung?

Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne muss vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein. Weiterhin können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Sie durch die Betreuung Ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten können und deshalb einen Verdienstausfall haben.
(Quelle: https://ifsg-online.de/index.html )

Die angeordneten Schließungen von Geschäften, Betrieben, Freizeiteinrichtungen, Sportstudios, Friseuren oder die Untersagung von Veranstaltungen sind jedoch kein Tätigkeitsverbot im Sinne des Gesetzes.

Haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund der Corona-Krise nach dem IfSG, könnten Sie einen Anspruch bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Bevor Sie drohen Insolvenz zu gehen oder in existentielle Not zu geraten, könnten Sie eine Entschädigung nach dem IfSG und / oder gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen.

Bleiben diese erfolglos, können Sie sich an uns wenden!

Egal ob Bars, Restaurants, Fitnessstudios, Friseure, Kosmetik, Hotels. Krankenhäuser oder andere Betriebe - fast alle mussten schließen und leiden an extremen Umsatzeinbußen.

Für solche Fälle gibt es unter anderem Betriebsschließungsversicherungen.

Muss Ihr Betrieb auf Grund der Corona-Krise geschlossen bleiben und haben Sie eine der folgenden Versicherungen abgeschlossen?

Betriebsschließungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Veranstaltungsausfallversicherung
Eventversicherung
Betriebsausfallversicherung
Praxisausfallversicherung
All-Risk-Versicherung etc.

Wir beraten und vertreten Sie in diesen Angelegenheiten.

Wir beraten zu dieser Thematik.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: Gesundheit(at)service-rakienert.de
Mundschutz Betriebsschließung Soforthilfen Corona Virus Pandemie Staatliche Hilfen Insolvenz Pleite Förderungen Zuschüsse Entschädigung Betriebsstillegung Betrieb geschlossen Coronahilfe

https://www.kanzlei-kienert.de/
Rechtsanwaltskanzlei Kienert
Walsroder Straße 305 30855 Langenhagen

Pressekontakt
https://www.kanzlei-kienert.de/
Rechtsanwaltskanzlei Kienert
Walsroder Straße 93 30853 Langenhagen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Kevin Kienert
14.10.2020 | Kevin Kienert
Betriebsschließung wegen Corona!
02.09.2020 | Kevin Kienert
SCHUFA-EINTRÄGE löschen lassen!
02.09.2020 | Kevin Kienert
Corona-Krise: Kündigung erhalten?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | AGRAVIS Raiffeisen AG
Online-Adventskalender der AGRAVIS mit tollen Preisen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 67
PM gesamt: 419.249
PM aufgerufen: 71.120.771