KI-Lösung für rechtsverletzende Google-Bewertungen: Reputations-Schutz-System automatisiert Löschanträge nach BGH-Standard
25.11.2025 / ID: 435884
Handel & Dienstleistungen
Heilbronn, 24.11.2025 - Eine Ein-Stern-Bewertung einer ehemaligen Mitarbeiterin kostete Sarah M., Inhaberin eines Kölner Cafes, innerhalb weniger Wochen 30 Prozent ihres Umsatzes. Die Bewertung enthielt nachweislich falsche Behauptungen und hätte nach BGH-Rechtsprechung gelöscht werden müssen. "Ich wusste nicht, wie ich vorgehen sollte. Die Anwaltskosten waren mir zu unsicher, also habe ich nichts unternommen", berichtet die Unternehmerin.Genau dieses Dilemma adressiert das heute vorgestellte Reputations-Schutz-System : Eine KI-gestützte Lösung, die kleine und mittelständische Unternehmen in die Lage versetzt, rechtssichere Löschanträge selbst zu erstellen - und damit eine wirtschaftliche Alternative zu Anwaltshonoraren von 150 bis 350 EUR pro Einzelfall bietet.
Vom Problem zur automatisierten Lösung
"Die deutsche Rechtsprechung stellt klare Anforderungen an die Prüfpflicht von Plattformen wie Google. Die Herausforderung für Unternehmer liegt nicht im fehlenden Recht, sondern in der korrekten Anwendung", erklärt Johannes Weimar, Geschäftsführer. "Unser System übersetzt die BGH-Rechtsprechung in einen effizienten Prozess, der den Zugang zum Recht demokratisiert, ohne die juristische Qualität zu verwässern."
Das System funktioniert als digitaler Leitfaden: Nach Eingabe des geschädigten Google Business Profils werden zunächst alle negativen Bewertungen herausgefiltert. Die ausgewählte Bewertung wird dann analysiert. Die KI erstellt darauf hin den Melde-Text anhand aktueller BGH-Urteile. Sie identifiziert Rechtsverstöße und erstellt einen individuellen, anwaltlich validierten Löschantrag. Dieser Muss vom Nutzer entsprechend bestätigt werden und kann dann bei Google eingereicht werden. Der gesamte Prozess dauert durchschnittlich unter zwei Minuten.
Die Kernmerkmale im Überblick:
-BGH-konforme Rechtsgrundlage: Alle Argumentationen basieren auf aktueller Rechtsprechung zur Störerhaftung und wurden von Fachanwälten geprüft
-Transparente Kostenstruktur: Einmalzahlung von 147 EUR für unbegrenzte Nutzung - keine Folgekosten oder versteckten Gebühren
-Zeiteffizienz: Automatisierte Fallanalyse und Dokumentenerstellung statt stundenlanger Recherche
-Nachweisbare Erfolgsquote: Über 90 Prozent Erfolgsrate bei nachweislich rechtsverletzenden Bewertungen
-Risikofreier Test: 60-Tage-Geld-zurück-Garantie
-Abgrenzung: Recht durchsetzen, nicht Kritik unterdrücken
"Unser System hilft ausschließlich bei Bewertungen, die gegen geltendes Recht verstoßen - etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Fake-Bewertungen", betont Herr Weimar. "Berechtigte, auch negative Kritik bleibt selbstverständlich bestehen. Es geht um Rechtsdurchsetzung, nicht um Meinungsunterdrückung."
Das Reputations-Schutz-System ist ab sofort verfügbar und richtet sich primär an KMU wie Hotels, Restaurants, Ärzte, Einzelhandel, Handwerker, Makler sowie an Praxen und Dienstleister, für die einzelne Bewertungen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben können.
Wichtig: Das Reputations-Schutz-System stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Es ist ein technisches Werkzeug, das Prozesswissen automatisiert.
(Bildquelle: @ Reputation-Schutz-System)
Firmenkontakt:
Reputations-Schutz-System
Innsbrucker Str. 51
74072 Heilbronn
Deutschland
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https://reputations-schutz-system.de/
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Reputations-Schutz-System
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