Betrugsmaschen bei Online-Bezahldiensten
26.10.2026 / ID: 447692
Handel & Dienstleistungen
Ob Online-Kauf, Kleinanzeige oder Geldtransfer an Freunde: Digitale Bezahldienste wie PayPal oder Wero machen Zahlungen schnell und unkompliziert. Gleichzeitig versuchen Betrüger immer wieder, Verbraucher mit Phishing-Nachrichten, manipulierten QR-Codes, Fake-Shops oder riskanten Zahlungsarten zu täuschen. Wer typische Warnsignale kennt und einige grundlegende Schutzmaßnahmen beachtet, kann das Risiko deutlich verringern. Die ARAG IT-Experten erklären, worauf Nutzer achten sollten.Warum ist Phishing auch beim Online-Shoppen gefährlich?
Dramatisch klingende Meldungen wie „Ihr Konto wurde gesperrt“, „Ungewöhnliche Aktivitäten festgestellt“ oder „Bestätigen Sie sofort Ihre Daten“ sollen Empfänger verunsichern und zum schnellen Handeln bewegen. Der Link in solchen Nachrichten führt häufig zu einer gefälschten Login-Seite. Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, kann Betrügern den Zugriff auf sein Konto ermöglichen. Phishing-Nachrichten können dabei im Namen ganz unterschiedlicher Anbieter auftreten – vom Bezahldienst über die Bank bis zum Online-Shop. Ein wichtiges Warnsignal ist daher Zeitdruck. Wer eine unerwartete Zahlungs- oder Sicherheitsmeldung erhält, sollte nicht über den darin enthaltenen Link reagieren. Stattdessen empfiehlt es sich, die App des jeweiligen Anbieters selbst zu öffnen und dort nachzusehen, ob tatsächlich eine Zahlung oder eine Kontosperrung vorliegt. Anhänge verdächtiger Nachrichten sollten ebenfalls nicht geöffnet werden.
Wie erkennt man gefährliche Zahlungslinks und QR-Codes?
Auch QR-Codes und Zahlungslinks können zur Falle werden. Ein vermeintlicher Verkäufer schickt beispielsweise einen Code, mit dem der Kauf besonders schnell bezahlt werden soll. Dahinter kann sich jedoch eine Zahlung mit einem höheren Betrag oder eine andere Zahlungsart als vereinbart verbergen. Vor der Bestätigung sollten Verbraucher daher immer kontrollieren, an wen und in welcher Höhe sie zahlen.
Noch riskanter wird es, wenn ein Link auf eine Seite führt, die genau wie die Website eines bekannten Bezahldienstes aussieht. Dort sollen Nutzer dann ihre Login-, Kreditkarten- oder Kontodaten eingeben. Solche gefälschten Seiten dienen häufig dazu, Zugangsdaten abzugreifen. Die ARAG IT-Experten raten deshalb, Zahlungsdienste möglichst direkt über die offizielle App oder Website aufzurufen, statt Links aus unerwarteten Nachrichten zu verwenden.
Warum ist die „Freunde & Familie“-Option bei Paypal-Käufen riskant?
Besonders bei privaten Verkäufen versuchen Betrüger, Käufer zu einer Zahlungsart zu bewegen, bei der kein oder nur eingeschränkter Käuferschutz besteht. Ein bekanntes Beispiel ist die PayPal-Funktion „Freunde & Familie“. Verkäufer werben beispielsweise damit, dass dadurch Gebühren entfallen und der Kauf günstiger wird. Kommt die Ware anschließend nicht an, kann das Geld jedoch verloren sein.
Die Faustregel der ARAG IT-Experten ist deshalb einfach: Bei Käufen von unbekannten Anbietern sollte immer die dafür vorgesehene Zahlungsart mit entsprechendem Käuferschutz gewählt werden. Wer zu einer ungewöhnlichen Zahlungsweise gedrängt wird, sollte skeptisch werden – und zwar unabhängig davon, welcher Bezahldienst dahintersteht.
Woran erkennt man Fake-Shops trotz bekannter Zahlungsanbieter?
Auch beim Online-Shopping selbst lauern Gefahren. In Fake-Shops werden beispielsweise Markenartikel oder besonders begehrte Produkte zu auffällig günstigen Preisen angeboten. Dass ein bekannter Bezahldienst als Zahlungsoption angeboten wird, ist dabei kein Beweis für die Seriosität des Shops. Betrüger können versuchen, Kunden auf manipulierte Zahlungsseiten zu locken oder sie zu einer Zahlungsart ohne Käuferschutz zu bewegen. Wer unsicher ist, sollte deshalb nicht nur die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten prüfen, sondern auch den Shop selbst. Ein auffällig niedriger Preis, ein fehlendes oder zweifelhaftes Impressum, ungewöhnliche Zahlungsbedingungen oder Zeitdruck können Warnzeichen sein.
Wie können Verkäufer gefälschte Zahlungsbestätigungen erkennen?
Betrugsversuche richten sich nicht nur gegen Käufer. Auch Verkäufer auf Kleinanzeigenplattformen können ins Visier geraten. Der vermeintliche Käufer behauptet beispielsweise, bereits bezahlt zu haben, und schickt einen manipulierten Screenshot oder eine gefälschte E-Mail als Beleg. Wer daraufhin die Ware verschickt, wartet möglicherweise vergeblich auf das Geld. Die ARAG IT-Experten raten deshalb, sich niemals allein auf eine E-Mail, einen Screenshot oder eine Nachricht des Käufers zu verlassen. Entscheidend ist ausschließlich, ob der Zahlungseingang tatsächlich im eigenen Konto des jeweiligen Bezahldienstes zu sehen ist. Erst dann sollte die Ware verschickt werden.
Was sollten Verbraucher über den neuen europäischen Bezahldienst Wero
wissen?
Neben etablierten Diensten wie PayPal und Klarna gibt es inzwischen auch die europäische Bezahllösung Wero . Sie wurde von der European Payments Initiative (EPI) entwickelt und ermöglicht unter anderem das Senden von Geld zwischen Privatpersonen sowie Online-Zahlungen. Letztere sind derzeit in Deutschland, Frankreich und Belgien verfügbar und werden schrittweise bei weiteren Händlern eingeführt.
Für Verbraucher bedeutet eine weitere Zahlungsoption allerdings nicht automatisch mehr Sicherheit. Auch bei Wero und anderen Bezahlsystemen gilt: Zahlungsaufforderungen sollten abgeglichen, Links nicht ungeprüft geöffnet und persönliche Zugangsdaten niemals auf verdächtigen Seiten eingegeben werden. Entscheidend ist weniger, welcher Dienst genutzt wird, sondern wie die Zahlung ausgelöst wird.
Was tun bei einer unberechtigten Zahlung?
Wer eine verdächtige oder nicht autorisierte Zahlung entdeckt, sollte schnell handeln. Je nach Bezahldienst können unberechtigte Transaktionen über die entsprechende App oder den Kundenservice gemeldet werden. Bei einem möglichen Kontozugriff sollten Betroffene außerdem das Passwort ändern und – sofern angeboten – eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder einen Passkey aktivieren. Auch die eigene Bank kann ein wichtiger Ansprechpartner sein, beispielsweise wenn eine unberechtigte Lastschrift vom Konto erfolgt ist. Bei einem Betrugsverdacht sollten Betroffene zudem Belege wie E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsdaten, Screenshots und Informationen zum Verkäufer sichern und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten. Bei unberechtigten Forderungen raten die ARAG IT-Experten davon ab, diese einfach zu ignorieren. Stattdessen sollte man gegenüber dem jeweiligen Anbieter beziehungsweise Inkassounternehmen widersprechen.
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