Pressemitteilung von Siegfried Montei

Der Detektiv - Mythos und Realität


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Der Detektivmythos und berühmte Detektive

Im Mythos finden wilde Verfolgungsjagden, Schießereien und allerlei Action statt. Detektive sind kettenrauchende Nachtwesen, die man in Hintereingängen von Häusern in Parallelstraßen findet. Nicht so Hercule Poirot, ein belgischer Privatdetektiv aus dem Romanen von Agatha Christie. Pedantisch, ordentlich und scharfsinnig löst der kleine Belgier nahezu jeden Fall. Ausschließlich mit seinen kleinen, grauen Zellen im eiförmigen Oberstübchen. Es versteht sich von selbst, dass echte Detektive keine großen Berühmtheiten sein wollen, denn das würde ihrem Berufsethos widersprechen. Deshalb sind bekannte Detektivgestalten niemals real, sondern immer erfunden.

Aufgabengebiete eines Detektivs

Es gibt nicht den einen Detektiv. Detektive arbeiten für Privatleute, in der Wirtschaft oder im Kaufhaus. Unterschiedlich sind dabei die Anforderungen und die Aufgabengebiete. Wer als Privatmann einen Detektiv engagiert, der wird ihn vor allem im zivilrechtlichen Sinne brauchen. Das Zivilrecht umfasst Sorgerecht, Erbschaftsrecht und Partnerschaftsrecht. Ein Wirtschaftsdetektiv findet durch Unternehmen die verschiedensten Einsatzgebiete im gewerblichen Bereich. Diese wären: Personalangelegenheiten, Patentrechte oder auch die Observation von Schuldnern. Der Kaufhausdetektiv beschränkt sich ausschließlich auf die Überwachung von Läden. Viele weitere nützliche Informationen gibt es auch unter http://www.privatdetekteien.com/. Deshalb gehört diese Art von Detektiv rein rechtlich gesehen zu den Überwachern, die eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Die Gesamtzahl der in Deutschland beschäftigten Detektive beläuft sich zur Zeit auf ca. 3300.

Warum einen Detektiv engangieren?

Detektive arbeiten oft parallel zur Polizei. Dabei ist es für sie wichtig, dass ihre Ermittlungsergebnisse vor Gericht Bestand haben. Ermittlungsergebnisse, die nicht mit rechtlich zugelassenen Mitteln erbracht wurden sind wertlos. Dabei darf der Detektiv praktisch alles, was vom Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist. Deshalb wird eine Detektei mit gutem Ruf keine "Rambo-Methoden" anwenden. Der Auftraggeber kann außerdem das Ermittlungsergebnis des Detektivs für sich behalten. Das kann bei prominenten Persönlichkeiten durchaus negative Schlagzeilen verhindern. Eine Firma könnte sich viel Geld sparen, wenn sie durch einen Privatdetektiv den schwarzarbeitenden und überdies krankgeschriebenen Angestellten überführt.

Detektiv und Ausbildung

Wer einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann rein theoretisch gesehen den Beruf des Detektivs ergreifen. Dazu muss er ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen können und ein Gewerbe anmelden nach §14 der Gewerbeordnung. Praktisch ist dazu viel mehr nötig. Rechtliche Aspekte sind dabei von großer Bedeutung. Aus diesem Grund sind Menschen mit Rechtskenntnissen besonders für den Beruf des Privatermittlers geeignet. Das können ehemalige Angestellte von Notaren oder Rechtsanwälten sein. Wichtige Voraussetzungen für den Beruf des Detektivs sind außerdem Disziplin, Selbstständigkeit und jede Menge Ausdauer. Denn als Detektiv Fuß zu fassen ist nicht einfach. Es gibt praktisch kaum stattliche Vorgaben und Richtlinien. Der Beruf des Privatdetektivs ist nicht geschützt. Dennoch bietet die ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe) (http://www.z-a-d.de/index2.php) eine Grundausbildung an. Der angehende Detektiv muss dabei eine Abschlussprüfung bestehen und 2 Jahre Berufspraxis nachweisen. Danach kann er sich "geprüfter Detektiv" nennen.

Berufsverband der Deutschen Detektive

Der BDD (Bundesverband Deutscher Detektive e.V.) stellt eine Anlaufstelle für Detektive und Auftraggeber dar. Er veranstaltet Fortbildungen mittels Wochenendseminaren. Wer einen Detektiv sucht, könnte dort fündig werden. Seriös - Kompetent- Vertrauenswürdig. Diesem Motto getreu. Vielleicht treffen sich Mythos und Realität ja manchmal. Vielleicht nicht mit Schießereien oder wilden Verfolgungsjagden, aber im Hintereingang von Häusern in Parallelstraßen.
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