Pressemitteilung von Sascha Hasselbach

Der Datenschutz in Deutschland


30.04.2012 / ID: 58731
Handel & Dienstleistungen

Den Datenschutz in Deutschland regelt das BDSG, sowie weitere Gesetze bzw. Richtlinien. Die Einhaltung überprüft unter Umständen die jeweilige Aufsichtsbehörde des Landes. In den Unternehmen ist der bestellte Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung der Richtlinien und Gesetze zuständig bzw. verantwortlich. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte muss aber kein interner Mitarbeiter sein, sondern man kann auch einen externen Datenschutzbeauftragten (http://www.datenschutz-extern-nrw.de) bestellen.

Die Vorteile die man hat, wenn man den Datenschutz extern vergibt sind z.B. folgende:

Kündigungsschutz: Ist ein internen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter bestellt, so kann er von sich aus diesen Job natürlich kündigen. Aber als Unternehmen sieht es da schon anders aus, der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat einen sehr hohen Kündigungsschutz, ähnlich eines Betriebsrates. Bei einem externen Dienstleister sieht das anders aus, denn da kann man den Vertrag fristgerecht kündigen.

Erfahrung: Frische Datenschutzbeauftragte, die an einem Crashkurs zum Datenschutzbeauftragten teilgenommen haben, stehen häufig vor vielen Problemen die ohne einen gewisse Erfahrung nicht zu meistern sind, oft fehlen Ansatzpunkte oder einfach das Fachwissen um den Datenschutz richtig in das Unternehmen zu implementieren. Externe Dienstleister, die sich mit dem Datenschutz beschäftigen, haben in der Regele einen höheren Wissenstand und benötigen so auch weniger Zeit für die Umsetzung bzw. für die Identifikation von Datenschutzrechtlichen Maßnahmen.

Kosten: Der Kosten Faktor sollte man auch nicht außer acht lassen, wenn man den Datenschutzbeauftragten intern bestellt. Nicht nur die Weiterbildung kostet Geld, sondern kann der Mitarbeiter, in der Zeit wo er für den Datenschutz tätig ist, seine normalen Arbeit nicht fortsetzen. Was oft dazu führt das der Datenschutz vernachlässigt wird, oder die wichtige Arbeit liegen bleibt.

Dieses sind nur wenige von vielen Punkten warum man den Datenschutz extern vergeben sollte, zu mindestens sollte man es einmal in Betracht ziehen und sich bei einem Dienstleister über die Kosten informieren.

Datenschutz Datenschutzbeauftragter externer Datenschutzbeauftragter

http://www.datenschutz-extern-nrw.de
EDV Fortress
Kaiserstr. 17 40764 Langenfeld

Pressekontakt
http://www.datenschutz-extern-nrw.de
EDV Fortress
Kaiserstr. 17 40764 Langenfeld


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.05.2025 | Wirtschafts-Werbung Weilburg e. V.
KLA-Weinfest mit verkaufsoffenem Sonntag
15.05.2025 | Movendi digitale Umzugsdistribution GmbH
Von der Couch zum Profi: Warum Wien beim Umziehen nicht mehr selbst anpackt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 425.919
PM aufgerufen: 72.231.725