Gesetzliche Begrenzung von Mietsteigerungen geplant
14.02.2013 / ID: 101469
Immobilien
Um Mietsteigerungen im Wohnungsbau zu begrenzen, dürfen Bundesländer - laut Bundestagsbeschluss vom 13. Dezember 2012 - einzelne Gebiete festlegen, in denen die Mieterhöhungen statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch maximal 15 Prozent betragen.
Eine generelle Begrenzung der Erhöhungen bei Bestandsmieten auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren beabsichtigt nun die SPD, die nach der Landtagswahl in Niedersachsen ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen möchte. Neuvermietungen sollen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem möchte die SPD, dass Sanierungskosten jährlich nur mit maximal 9 Prozent auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Nach Einschätzung der Mietenexperten des Sachverständigenbüros Hartmann Schulz Partner (http://www.hartmann-schulz-partner.de) in Würzburg, ist aufgrund der veränderten Machtverhältnisse nach der Landtagswahl in Niedersachsen, zeitnah nicht mit einer rechtsverbindlichen Umsetzung der Mietrechtsänderungen zu rechnen. Auch sei die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete vielerorts nicht bekannt, zumal viele Kommunen keinen qualifizierten Mietspiegel (in Bayern jede zweite Großstadt) führen. Die Folge sind häufig Mietstreitigkeiten, aber auch Mieten, die aus Unkenntnis der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht angepasst werden. Der finanzielle Schaden liege häufig beim Eigentümer. Vermietern empfiehlt Stephan Schulz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit Schwerpunkt Immobilienbewertungen, in naher Zukunft - und damit nach gegenwärtiger Rechtslage - eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchzuführen.
"Die verbindliche Einführung (qualifizierter) Mietspiegel für Wohnraum ist notwendiger Bestandteil einer wirksamen Mietrechtsreform", informiert Schulz (http://www.hartmann-schulz-partner.de) . "Mieterhöhungen werden dann zwar in der Regel häufiger durchgeführt, jedoch in wesentlich kleineren Schritten, da ein Eigentümer wohl nicht warten würde, bis die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent oder gar 20 Prozent über der Miete seines Objektes liegt." Neuvermietungen würden möglicherweise sogar niedriger abgeschlossen, wäre dem Mietinteressent die ortsübliche Vergleichsmiete bekannt. Die Einführung von Höchstgrenzen würde sich erübrigen, so der Experte.
Dem Vorwurf an die Politik, für zu wenig günstigen Wohnraum zu sorgen, kann durch die Einführung (qualifizierter) Mietspiegel entgegengetreten werden. Für Investoren stellt darüber hinaus ein transparenter Mietmarkt ein zusätzliches Qualitätsmerkmal dar.
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