Sicher durch die Bauzeit - Versicherungsschutz für Bauherren
19.02.2013
Immobilien
Nicht nur, dass eine Baustelle selbst eine Gefahrenquelle ist, das entstehende Haus muss auch vor Gefahren von außen versichert werden. Das verlangen insbesondere Kreditgeber wie Banken und Bausparkassen. Damit der Traum vom eigenen Haus nicht zum Alptraum wird, erläutert die Grundeigentümer-Versicherung, welche Versicherungen für einen Bauherrn unverzichtbar sind.
Sturm, Feuer oder Starkregen, Vandalismus oder der Unfall eines Dritten auf der Baustelle können den Bauherren im schlimmsten Fall in den finanziellen Ruin treiben. "Wer diese und andere Risiken nicht eingehen und sich ruhigen Gewissens seine Wohnträume erfüllen möchte, sollte bereits vor dem ersten Spatenstich seinen Versicherungsbedarf als Bauherr und Hausbesitzer prüfen", so Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Bereits mit dem Erwerb des Baugrundstückes sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, um für Haftpflichtansprüche Dritter, die durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers zu Schaden gekommen sind, abgesichert zu sein.
Da man nicht überall sein kann
Auch wenn Bauherren einen Architekten, Bauunternehmer oder Bauhandwerker beauftragen, tragen sie die volle Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Unerlässlich für Häuslebauer ist deshalb die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie schützt den Bauherrn während der Bauzeit vor gesetzlichen Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen oder auch, wenn Sachschäden z. B. am Nachbargrundstück entstehen. "Die Schadenersatzansprüche gehen im schlimmsten Fall in die Millionenhöhe: Dazu können Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten kommen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und möglicherweise eine lebenslange Rente für die Opfer oder Hinterbliebenen", weiß Hackbarth aus der Praxis zu berichten. Darüber hinaus sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch Schadenersatzansprüche ab, wenn jemand zu Schaden kommt, weil Handwerker die Baustelle unzureichend abgesichert haben oder der Bauleiter bzw. Architekt die Baustelle nicht genügend überwacht hat. Hackbarth weiter: "Das Schild "Betreten verboten" befreit den Bauherrn nicht von seiner Sicherungspflicht des Bauvorhabens und möglichen Schadenersatzansprüchen!" Dabei ist allerdings wichtig zu wissen, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, einerseits berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Grundeigentümer kein Verschulden anzulasten ist, auch in seinem Namen abzulehnen.
Gegen böse Überraschungen gewappnet
Nicht selten kommt es vor, dass während der Bauphase bereits fest installierte Heizkörper, Waschbecken oder Elektroinstallationen oder sogar bereits erbrachte Bauleistungen gestohlen, zerstört oder beschädigt werden. Auch Unwetter können erhebliche Schäden anrichten, wie z. B. ein Sturm, der das Mauerwerk einreißt oder ein heftiger Gewitterregen, der den Keller überschwemmt. Für derart unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen schützt die Bauleistungsversicherung. "Der besondere Vorteil dieser Versicherung ist, dass sie sowohl den Bauherrn als auch alle am Bau beteiligten Handwerker und Unternehmer finanziell absichert. Häufig werden die Kosten für diese Versicherung anteilig auf die am Bau beteiligten Gewerke umgelegt", so der Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung Andreas Hackbarth. Und das bedeutet: Im Schadenfall gibt es keinen Streit zwischen Bauherrn und Unternehmern. Denn wer den Schaden verursacht und zu verantworten hat, ist nicht von Bedeutung.
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