Kaufpreis und Fälligkeiten
02.04.2013 / ID: 109311
Immobilien
Kaufpreis und Fälligkeiten
Viele Käufer stellen sich die Frage wann muss ich eigentlich den Kaufpreis zahlen?
Welche Voraussetzungen sollen gegeben sein?
Frank Böhme von der Immogain hat hier noch einmal wesentliche Informationen zusammengefasst.
Bei der Festlegung des Kaufpreises hat der Notar Regelungen vorzuschlagen weiß Frank Böhme, die beide Parteien vor Schaden bewahren. Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn der Erwerb des Grundstücks gesichert ist, also wenn:
-alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
-feststeht, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird,
-die Auflassungsvormerkung eingetragen, zumindest unwiderruflich beantragt ist,
-alle Löschungsbewilligungen bzw. Pfandfreigaben vorliegen (mögliche Neubelastungen, nochmalige Veräußerung, Insolvenz)
Desweitern gibt Frank Böhme von der Immogain zur Information, dass die Umschreibung des Grundstückes auf den neuen Eigentümer erst nach der Kaufpreiszahlung erfolgen soll, da der Käufer in Vermögensverfall geraten kann und der Kaufpreis damit nicht mehr durchsetzbar wäre.
Hierzu dient einerseits, dass sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde unterzieht und andererseits der Kaufpreis beim Notar hinterlegt wird.
http://www.immogain.de
Immogain Immobilien Handels GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 1 12555 Berlin
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