Pressemitteilung von Norbert Schock

Immobilien: Notarielle Beurkundung zum Schutz der Vertragsparteien


Immobilien

Der Gesetzgeber hat Verkäufer und Käufer durch eine Formvorschrift geschützt: Während Verträge grundsätzlich formfrei sind, also normal schriftlich oder sogar nur mündlich abgeschlossen werden können. Übrigens auch dann, wenn größere Beträge in Rede stehen. Aber es gibt Ausnahmen, eine davon ist der Immobilien-Kaufvertrag, hier werden andere gesetzliche Regelungen wirksam. Die Berliner Quadra Invest GmbH, geleitet von Herrn Norbert Schock, ist ein erfolgreiches anlegerorientiertes Berliner Immobilienunternehmen. Er erwartet von sich und seinen Mitarbeitern kundenorientiertes Handeln, um den Wünschen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden und informiert regelmäßig auf Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren über die Zusammenhänge und den Ablauf in Bezug auf Immobilieninvestitionen.

Formvorschrift zum Schutz für Käufer und Verkäufer

Zum Schutz der Parteien hat der Gesetzgeber eine bestimmte Form, nämlich die notarielle Beurkundung vorgegeben. Wenn man so will, hat der Gesetzgeber "eine Hürde" für Verkäufer und Käufer eingebaut: Sie müssen sich des Notars bedienen, der als Amtsträger eingebunden ist in strenge beurkundungsrechtliche und dienstrechtliche Vorschriften und regelmäßig staatlich durch Revisionen überprüft wird. Der Gedanke des Gesetzgebers ist, dass mit der Formvorschrift und der Einschaltung des Notars als Amtsträger folgende Vorteile für die Parteien verbunden sind:

- Der Notar soll die Möglichkeit der Warnung und Beratung beider Vertragsparteien wahrnehmen. Käufer und Verkäufer sollen vor Risiken geschützt werden, die über einen normalen Kaufvertrag hinausgehen.
- Mit der notariellen Beurkundung soll eine Gültigkeitsgewähr erreicht werden. Durch die Einschaltung eines Fachmannes sollen rechtliche Klippen umschifft werden können, die zur Unwirksamkeit oder zur Nichtabwickelbarkeit des Kaufvertrages geführt hätten.
- Wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung des Kaufvertrages soll eine Beweissicherung ermöglicht werden. Bei der notariellen Form eines Kaufvertrages ist Streit über den Inhalt oder Zweifel, was vereinbart wurde, regelmäßig ausgeschlossen.

Der Notar als Amtsträger hat daher Verkäufer und Käufer diese Dienstleistungen zu erbringen:

- Eine besonderes sorgfältige Vorgehensweise bei Entwurf, Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrages
- Neutralität unter den Parteien, der Notar darf nicht eine Partei gegenüber der anderen Partei einseitig beraten
- Risikoaufklärung: Wenn ein Immobilien-Kaufvertrag einmal besondere Risiken aufweist, ist die betroffene Partei entsprechend aufzuklären und auf Alternativen hinzuweisen
- Der Notar hat zu gewährleisten, dass sein Kaufvertrag eine "Qualitätsurkunde" wie ein TÜV-Siegel darstellt, alles Erforderliche enthält und dem neuesten Stand der Rechtsprechung im Immobilienrecht entspricht
- Die Verlesungspflicht der gesamten Vertragsurkunde sichert, dass dem Parteien noch einmal vor Augen geführt wird, wozu sie sich verpflichten und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, jederzeit nachzufragen und Änderungswünsche zu äußern.

Einem Notar kann dementsprechend vertraut werden, er wird die für die Vertragspartner sinnvolle Regelung in rechtssichere Form gießen und den Vertragspartnern ein Vertragswerk vorstellen, das unter den Parteien ausgewogen ist.

Norbert Schock: "Doch den Vertragspartnern muss auch ganz klar sein, dass es auch Fragen gibt, die ein Notar nicht zu überprüfen hat und dementsprechend auch nicht klären wird. Darüber hinaus müssen die Vertragspartner im Bilde sein und auch wissen, dass Sie als Verkäufer und Käufer bestimmte Umstände vor der Beurkundung selbst aufklären müssen, damit Ärger und Geldverlust nicht aufkommt und mit guter Vorbereitung und Information kann im Vorfeld diesem aus dem Weg gegangen werden."

V.i.S.d.P.:

Norbert Schock

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