Rechtsanwalt und Notar Carsten Wilke aus Frankfurt erläutert Gewährleistung beim Immobilienkauf
23.09.2013
Immobilien
Immobilien werden beim Kauf von einem Bauträger immer mit Gewährleistung veräußert. Hierauf achtet der Notar bei der Vertragsgestaltung. Anders verhält es sich bei dem Kauf einer Immobilie von privat: In diesen Fällen wird der Kaufvertrag durch den Notar so formuliert, dass die Immobilie unter Ausschluss der Gewährleistung veräußert wird.
Dies hat weitreichende Konsequenzen: Wenn der Käufer ein Objekt mit sichtbaren Mängeln erwirbt, ist klar, dass diese "mit gekauft" sind. Anders verhält es sich bei versteckten Mängeln. Hier hat der Käufer gegen den Verkäufer einer Immobilie grundsätzlich keinen Anspruch. Eine Ausnahme ist nur gegeben, wenn der Verkäufer der Immobilie einen oder mehrere Mängel arglistig verschwiegen hat. Dann kann der Käufer gegen den Verkäufer Ansprüche geltend machen, unabhängig davon ob der Notar eine Klausel zum Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag aufgenommen hat.
Problematisch ist jedoch, dass der Käufer im Falle eines Mangels an der Immobilie beweisen muss, dass der Verkäufer den Mangel bei Vertragsabschluss beim Notar kannte. Hieran scheitern zahlreiche Prozesse, weil der Käufer einer Immobilie Beweisschwierigkeiten hat. Der Notar, welcher den Kaufvertrag protokolliert hat, darf bei einem späteren Rechtsstreit zwischen Käufer und Verkäufer als Rechtsanwalt keine Partei ergreifen. Den Notar trifft auch nach Abwicklung des Kaufvertrages noch beiden Parteien gegenüber eine Neutralitätspflicht.
Über Rechtsanwalt und Notar Wilke aus Frankfurt:
Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt Wilke gründete im Jahr 2000 die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke und Coll., welche sich seit Beginn ausschließlich auf die Rechtsgebiete zum Themenbereich der Immobilie spezialisierte: Immobilienrecht, Maklerrecht und der Bereich als Notar. Als Notar ist Wilke in Frankfurt am Main zugelassen.
In der Kanzlei sind neben Notar Wilke noch drei weitere auf spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Immobilienrecht tätig. Mehrere Anwälte der Kanzlei sind Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Notar Wilke in Frankfurt am Main ist daneben Fachanwalt für Baurecht.
Notar Wilke wird seit über zehn Jahren als Rechtsanwalt und Notar regelmäßig in Presse und Fernsehen als Interviewpartner zu Rechtsgebieten zum Immobilienrecht benannt, er hat Fachbücher veröffentlicht und hält Seminare für verschiedene Seminarveranstalter.
Rechtsanwalt und Notar Wilke betreut als Notar in Frankfurt ausschließlich Themen zum Immobilienrecht. Beurkundet werden fast ausschließlich Kaufverträge über Immobilien. Die Kanzleiräume befinden sich direkt in der Stadtmitte von Frankfurt, nahe demWestend: Opernplatz 4, 60313 Frankfurt am Main.
Weitere Informationen zu der Lage des Büros von Rechtsanwalt und Notar Wilke in Frankfurt:
Link zur Wegbeschreibung zu Notar Wilke, Frankfurt am Main (http://carsten-wilke.de/frankfurt.htm)
Quelle:
http://www.Carsten-Wilke.de (http://www.carsten-wilke.de)
Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt am Main
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Carsten Wilke
Rechtsanwalt und Notar
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
069 / 91509920
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