Pressemitteilung von Dr. Heinz O. Steinhübel

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte: Was ist bei fairvesta wirklich los?


04.11.2013 / ID: 143904
Immobilien

Kritische Medienberichte
Begonnen hat alles zuletzt mit einem kritischen Bericht in der WirtschaftsWoche Nr. 42 am 14.10.2013. Unter der Überschrift "Bevollmächtigter in Problemlage" zog man eine Parallele zum S&K-Skandal. Dem Handlungsbevollmächtigten der fairvesta Group AG, Herrn Otmar Knoll, wurden u.a. fragwürdige Rechentricks vorgeworfen, sogar das gesamte Geschäftsmodell der fairvesta-Gruppe wurde in Frage gestellt.

Voreilige Anwälte
Die kritischen Berichte riefen aber auch voreilige Rechtsanwälte auf den Plan. Diese nahmen die Medienberichte ungeprüft für bare Münze, um vor allem im Internet gegen die fairvesta-Gruppe zu agieren. Den fairvesta-Anlegern wurde u.a. "erheblicher Handlungsbedarf" suggeriert, da angeblich "Verluste möglich" wären. Zur Akquise wurden teilweise sogar spezielle Homepages erstellt.

Neutrale Überprüfung durch Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Die fairvesta-Gruppe hat daraufhin die anerkannte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte, die ihre Fachkompetenz in zahlreichen Kapitalanlagefällen unter Beweis gestellt hat, beauftragt. Diese überprüft seit dem 29.10.2013 die ersten fairvesta-Immobilienfonds, um herauszufinden, ob die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind. Dr. Steinhübel: "Zwischen der fairvesta-Gruppe und unserer Kanzlei gab es in der Vergangenheit keinen geschäftlichen Kontakt. Ich kann daher eine neutrale Prüfung der jeweiligen Geschäftsvorfälle bei den einzelnen fairvesta-Immobilienfonds versichern." Die bislang begutachteten Unterlagen wiesen keine Unregelmäßigkeiten auf. Da die zu sichtenden Unterlagen aber sehr umfangreich sind, ist das endgültige Prüfungsergebnis nicht vor Mitte November 2013 zu erwarten.
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Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9 72072 Tübingen

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