Nicht-EU-Bürger entdecken die Balearen als 2. Wohnsitz
05.11.2013 / ID: 144161
Immobilien
Im September 2013 hat die spanische Regierung ein neues Gesetz verabschiedet, das die Erteilung von VISA bzw. Aufenthaltsgenehmigungen erleichtern und beschleunigen soll.
Diese Regelung bezieht sich auf Käufer von spanischen Immobilien, die nicht aus der EU kommen und sieht vor, dass jene eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst, die Ehegattin bzw. den Ehegatten, sowie für eigene Kinder unter 18 Jahren oder volljährige behinderte Kinder erlangen können.
Dasselbe gilt auch, wenn die Investition von einer juristischen Person getätigt wird, die Ihren Geschäftssitz in einem Gebiet hat, das nicht als Steuerparadies eingestuft ist, direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte besitzt und die Befähigung hat, die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands einzusetzen oder ihres Amtes zu entheben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Nachweis der Investition unter Vorlage eines Eigentumszertifikats des Eigentumsregisters, oder, wenn die Eintragung im Grundbuchamt in Bearbeitung ist, Vorlage der beglaubigten Kopie der Urkunde, die im Grundbuchamt eingereicht wurde.
- Besitznachweis über eine Immobilieninvestition i. H. v. 500.000.-EUR oder mehr, frei von allen Pfandrechten und Belastungen. Der Teil der Investition, der diese Summe überschreitet, darf Pfandrechten oder Belastungen unterliegen.
Dieses Visum beinhaltet den uneingeschränkten Aufenthalt in Spanien innerhalb eines Jahres.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Käufer eine Verlängerung um zwei Jahre beantragen, wobei sie jedoch weiterhin im Besitz der erworbenen Spanien-Immobilie sein müssen.
Sofern gewünscht, kann die Aufenthaltsgenehmigung nach Ablauf dieser Zeit nochmals um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Daniel de Chavarría Waschke, Managing Director der Mallorca Sotheby's International Realty, rechnet aufgrund dieser neuen Regelung mit einem deutlichen Nachfragewachstum an exklusiven Immobilien. Bereits in den letzten Wochen konnte ein Anstieg von Anfragen aus dem nichteuropäischen Raum festgestellt werden.
EU-Bürgern, die bereits konkrete Kaufabsichten haben, rät er deshalb, mit dem Erwerb einer Immobilie nicht mehr allzu lang zu warten.
http://www.mallorca-sothebysrealty.com
Balearics Sotheby´s International Realty
Avenida de Mateo Bosch, 7 Local 2 07157 Puerto Andratx Mallorca
Pressekontakt
http://www.engel-consult.de
engelconsult
Am Ruhrstein 15 45133 Essen
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