Pressemitteilung von Dirk Metz

Bestellerprinzip und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt


Immobilien

Nun ist es wohl soweit. Aufgrund der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wird wohl ein Gesetz vorbereitet werden, welches festlegt, das derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt. Es bleibt hierbei zu hoffen, das genug Sachverstand in die Gesetzesformulierungen einfließt und wir von einem "echten Bestellerprinzip" sprechen können.

Sollte jedoch der Vermieter grundsätzlich das Vermittlungshonorar bezahlen, wäre dieses Gesetz abzulehnen. Dem Mietsuchenden sollte weiterhin die Möglichkeit gewährt werden, einen Makler mit der kostenpflichtigen Wohnungssuche zu beauftragen.

Grundsätzlich würde die Einführung des echten Bestellerprinzips von den professionell arbeitenden Immobilienmaklern begrüßt werden. Es würde sicherlich zu einem Imagegewinn der gesamten Branche führen, wenn eine große Anzahl von semiprofessionell tätigen Maklern nicht mehr ihr Unwesen treiben würden. Alle Maklerunternehmen, die schon heute den größten Anteil ihrer Vermittlungsaufträge über Empfehlungen und positive Bewertungen erhalten, gehören sicherlich zu den Gewinnern dieser Gesetzesänderungen.

Über eines sollte die Politik allerdings nachdenken. Durch dieses neue Gesetz wird sich die angespannte Situation auf dem Mietmarkt in den Ballungsräumen überhaupt nicht verbessern. Hier wären ganz andere Maßnahmen nötig. Sozialer Wohnungsbau, Abschaffung gesetzlicher Überregulierungen, steuerliche Anreize im Wohnungsbau, etc. sind hier nur einige Schlagworte. Auch die diskutierte Mietpreisbremse würde zu negativen Auswirkungen bei der Neubautätigkeit führen und den Preisdruck weiter verschärfen.

Veränderungen bieten auch immer Chancen. Das wichtigste Thema sollte man im Zuge der momentanen Diskussionen nicht vergessen. Nur durch veränderte Zulassungskriterien und einheitliche, anspruchsvolle und zwingend vorgeschriebene Ausbildungsinhalte des Berufes "Immobilienmakler", wird es zu einer dauerhaften und nachhaltigen Verbesserung des Ansehens und der Wertigkeit des gesamten Berufsstandes kommen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Mehrheit der Immobilienmakler wartet auf diese notwenigen Veränderungen und ist es endgültig leid, für die meisten Missstände und Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht zu werden.
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