Pressemitteilung von Frau Anke Heidenreich

Energieverbrauch von Immobilien ab Mai 2014 transparenter!


Immobilien

Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen ab Mai dieses Jahres jedem Angebots-Expose den Energieausweis des Gebäudes anfügen. So sieht es die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die am 01.05.2014 in Kraft tritt. Ziel der neuen Regelung ist es, den Interessenten bereits im Vorfeld einen umfassenden Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes zu ermöglichen. Bisher musste der Energieausweis nur auf konkrete Nachfrage hin vorgelegt werden: "Natürlich kommt mit der neuen Verordnung auf Verkäufer und Vermieter ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu. Das ist klar. Es ist aber auch ein zusätzlicher Service für den Kunden, der hier geschaffen wird: Ist er im Vorfeld über den zukünftig zu erwartenden Energie-Verbrauch informiert, trägt das positiv zur zukünftigen Geschäftsbeziehung bei", weiß Geschäftsführer der ProImmobilia GmbH, Christian Rathei.

Energetische Analyse aller wesentlichen Daten von Vorteil

Der Energieausweis gibt durch den Energiekennwert Aufschluss darüber, wie es um die energetische Beschaffenheit der jeweiligen Immobilie bestellt ist. Dabei zeigt er nicht nur den für die Heizung verwendeten Energieträger an, sondern gibt auch Hinweise auf eventuelle Mängel. Weiterhin zeigt das Dokument den Verbrauchern an, welche Maßnahmen ratsam sind, um die Energiebilanz der Wohnung nachhaltig zu verbessern. Durch eine neue Skala, die von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) reicht, ist es Käufern und Mietern künftig möglich, bei neu ausgestellten Energieausweisen den energetischen Zustand einer Immobilie wesentlich leichter einzuschätzen. Ausstellen lassen können sich Vermieter und Verkäufer den Energieausweis von erfahrenen Energieberatern, die den Energiebedarf der Immobilie durch die technische Analyse wesentlicher Daten berechnet. "Niemand möchte die berühmt-berüchtigte "Katze im Sack" kaufen - erst recht nicht, wenn es um Immobilien geht. Die Verschärfung der Energieausweis-Regelungen ist dabei eine wichtige Maßnahme, um mehr Transparenz zu erreichen", so Rathei.

Mehr über die Schwerpunkte der ProImmobilia GmbH erfahren Interessierte auch auf der Unternehmenswebsite unter http://www.proim.de.
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ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz mbH
Maschmühlenweg 2 37073 Göttingen

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Gerhard-Gerdes-Str. 5 37079 Göttingen


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