Pressemitteilung von Patrick Rosenberger

Der Trend zur Denkmalimmobilie als Kapitalanlage


Immobilien

Die Eigenheimzulage gibt es nicht mehr und die degressive Abschreibung für vermietete Neubauten ist auch nicht mehr erlaubt. Steuerbegünstigte Medien- oder Immobilienfonds, wie auch Schifffonds haben an Attraktivität verloren. Jedoch bleibt als eine der letzten Steueroase die erhöhte steuerliche Abschreibung für denkmalgeschützte Immobilien nach §§ 7i und 7h des EStG.

Das Auf und Ab an der Börse interessiert eine Immobilie nicht. So lange die Lage und der Standort stimmen, bleibt die Immobilie als Kapitalanlage eine Anlageart mit viel Sicherheit und Schutz vor Inflation.

Seit dem Jahre 2009 wird die Immobilie nicht mehr der Abgeltungssteuer unterzogen. Es bleibt nach wie vor bei der 10-jährigen Spekulationsfrist, dann kann ein höherer Verkaufspreis steuerfrei realisiert werden.

Denkmalgeschützte Immobilien in sanierungswürdigen Gebieten sind nicht nur ansehnlich und charakteristisch, sondern auch steuerlich hoch interessant. Alte Häuser sind begehrt und strahlen Charme aus. Sie wurden nicht nur wegen Ihrer Funktionalität als "Dach über dem Kopf" gebaut, sondern weisen oft bezaubernde kleine Details auf.

Alte Gebäude stehen oft in wunderschön gewachsenen attraktiven Innenstadtlagen und vermitteln durch Ihre dicken Mauern und hohen Decken ein luxuriös-einladendes Wohngefühl. Das ganze Umfeld ist nicht karg, wie oft in Neubaugebieten, sondern idyllisch, grün und eingewachsen.

Doch die Entscheidung für oder gegen die Investition in eine Denkmalimmobilie wird oft von Vorurteilen beeinflusst. Häuser jüngeren Baujahres scheinen längst nicht so renovierungsbedürftig und kommen den Vorstellungen eines passenden Zuschnitts oft näher als die ältere Denkmalschutzimmobilie. Die Furcht vor schlechter Isolierung und Auflagen, die die Gestaltungsfreiheit beschneiden, sind nur zwei der Argumente, die man oft im Zusammenhang mit dem Kauf einer älteren Immobilie zu hören bekommt.

Charme und Bausubstanz denkmalgeschützter Immobilien sollen durch Auflagen geschützt und dadurch erhalten werden. Dennoch können auch in Denkmalimmobilien fast alle Facetten moderner Wohnraumarchitektur - von der klassischen Altbauvilla über Jugendstilstadthäuser bis hin zu revitalisierten loftartigen Fabrikgebäuden - verwirklicht werden. Somit erwirbt der Investor eine buchstäblich einzigartige Immobilie, deren Charme niemals durch einen klassischen Neubau erreicht werden kann. Ornamente an Türen, Decken oder Treppenhäusern, uralte Wandmalereien oder Maßanfertigungen bis ins letzte Detail der Immobilie dürften selbst den letzten Skeptiker von der Anmut einer solchen Immobilie überzeugen.

Dazu kommt das Modernisierungskosten zu 100 % auf 12 Jahre verteilt abgeschrieben werden können (8 Jahre mit 9 % und 4 weitere Jahre mit 7 %).

Anschaffungskosten für die Altbausubstanz können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden (40 Jahre lang 2,5 % bis Baujahr 1924, Gebäude ab 1925 50 Jahre lang mit 2,0 %). Grundstücksanteile sind nicht steuerwirksam.

Doch ist es tatsächlich vernünftig in eine Immobilie jüngeren Baujahres zu investieren? Sicherlich lässt sich diese Frage nicht pauschal für jede Lebens- und Einkommenssituation beantworten.

Dr. Karsten Schütz berät Investoren nicht nur im Hinblick auf die Wahl des Standortes und die richtige Auswahl der individuell passenden Immobilie, sondern steht Kapitalanlegern auch in Fragen rund um die Finanzierung zur Seite.

Naturgemäß ist das Angebot an Denkmalschutzimmobilien stark begrenzt. Weiterführende Informationen zum Thema findet man unter http://www.denkmalimmobilie24.de.
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http://www.denkmalimmobilie24.de/
Dr. Schütz Immobilien GmbH
Mittelstraße 16-18 50672 Köln

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Bült 13a 48143 Münster


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