Abschreibungen auf denkmalgeschützte Immobilien
29.01.2011
Immobilien
Der Kauf einer Immobilie kann mit einigen Fördermöglichkeiten verbunden sein. Es
sind vor allem die steuerlichen Abschreibungen, die sog. AfA, die eine Investition im
Immobilienbereich für immer mehr Anleger attraktiv machen.
http://www.investition-baudenkmal.de/343-624/Denkmalaschreibungen.htm zeigt auf,
welche besonderen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Investition in
denkmalgeschützte Immobilien bestehen.
Finanzierungs- und Steuervorteile bei der Geldanlage beachten
Den größten steuerlichen Vorteil erreicht man durch die Investition in eine
Denkmalimmobilie, denn durch die Denkmalabschreibung können bis zu 80 % des
Kaufpreises steuerlich abgesetzt werden. Dies vor allem deshalb, weil das Sanieren
denkmalgeschützter Gebäude steuerlich besonders behandelt wird. Im Vergleich
zur steuerlichen Absetzbarkeit von Neubauten sind die Vorteile für
Denkmalabschreibungen daher besonders deutlich: Während bei einem Neubau 2
% jährlich als Abschreibung angesetzt wird, kann bei einer Denkmalimmobile die
vor dem 1.1. 1925 gebaut wurde, der Altbau mit 2,5 % p. a. abgeschrieben werden.
Weiterhin sind die nachträglichen Sanierungskosten, also bis zu 80% des
Kaufpreises, zu 100% in den nächsten 12 Jahren abzuschreiben.
Zusätzlich zur erhöhten Abschreibung bietet die Geldanlage in denkmalgeschützte
Immobilien noch weitere Vorteile. Da der Denkmalschutz hohe Priorität genießt,
bietet sich Investoren eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit. Wenn in
Wärmedämmung, modernere Fenster und z. B. alternative Heizmöglichkeiten
investiert wird, besteht die Möglichkeit über die KFW Bank an Zinsgünstige
Finanzierungsmittel zu gelangen. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen,
bedarf es eines kompetenten und zuverlässigen Partners. Die Informationen, die
zum Thema "Denkmalgeschützte Immobilien abschreiben" auf www.
http://www.investition-baudenkmal.de/343-624/Denkmalaschreibungen.htm zu finden
sind, geben daher nicht nur einen Überblick über die gesetzlich garantierten
Abschreibungsmöglichkeiten, sondern Interessierte Anleger finden hier auch
detaillierte Übersichten über die Garantien, die Gewährleistungen und
Informationen von A -Z über das spannende Thema Denkmalimmobilien.
Da die Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren zu 100 % als Werbungskosten
abgeschrieben werden können, entsteht bei der Wiederherstellung einer solchen
Immobilie, ein vom Keller bis zum Dach komplett erneuertes Gebäude.
Viele gute Gründe also, sich bei der nächsten Kapitalanlage für eine
denkmalgeschützte Immobilie zu entscheiden. Neben steuerlichen Vorteilen bietet
sich bei dieser Anlageform zudem die Möglichkeit, historisch, architektonisch
wertvolle Gebäude langfristig zu erhalten. Auf http://www.investition-baudenkmal.de
finden Sie ein großes Angebot denkmalgeschützter Immobilien in den
verschiedensten Größen und Preisklassen., verteilt auf das ganze Bundesgebiet.
Denkmalabschreibungen Abschreibung auf Immobilien AFA auf Immobilien geschütze Immobilien abschreiben
http://www.investition-baudenkmal.de
HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG
Flughafenstr. 52 a 22335 Hamburg
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