Geförderte Energieberatung für denkmalgeschützte Immobilien
11.06.2011
Immobilien
Die Schaffung von Wohnraum und der Erhalt von Wohnraum werden in
Deutschland gefördert. Denkmäler sind besonders durch die Sonderabschreibung
(Denkmal-AfA) steuerlich begünstigt. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten an
finanzielle Unterstützung für Denkmäler zu kommen. Mit dem Vorstoß der
Bundesregierung hin zu einem nachhaltigen Umgang mit Energie und der Senkung
des Energieverbrauchs, werden auch Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden
unterstützt. Insofern können Immobilien, die denkmalgeschützt sind und dessen
Energieverlust gesenkt wird, ebenfalls von den versprochenen Finanzspritzen
profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert viele Baumaßnahmen
mit verschiedensten Förderpaketen. Es werden zinsgünstige Kredite vergeben.
Genaue Informationen sind unter http://www.kfw.de zu finden.
Seit 2009 wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die
Bratung zur Energiesenkung und Wärmeschutzmaßnahmen gefördert. Diese
Maßnahme zur Senkung des Energieverbrauchs ist über die Richtlinie 2009
?Vor-Ort-Beratung? geregelt.
Gefördert wird die Beratung zu umfassenden baulichen Wärmschutz, zu neuen
Heizungsanlagen inklusive der Verteilung sowie die Warmwasserbereitung und
Nutzung regenerativer Energien. In den Genuss der Förderung kommen nur
Gebäude, dessen Ursprungsbestimmung zum Wohnen gedacht war oder zum
Beratungszeitpunkt mehr als 50 Prozent an Wohnfläche aufweisen. Die geförderte
Beratung dürfen sowohl private Bauherren wie auch Unternehmer (hier gibt es
Beschränkungen) und Verbände in Anspruch nehmen. Den Antrag auf Förderung
muss jedoch ein ausgebildeter Berater stellen. Infrage kommen Ingenieure,
Architekten mit entsprechenden Fachkenntnissen oder etwa
Gebäudeenergieberater.
Förderfähige Beratungen bekommen finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt
werden müssen.
Soviel Geld wird ausgezahlt:
Ein- und Zweifamilienhäuser - 300 ?
Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten - 360 ?
Integration von thermografischen Untersuchungen - 25 ? 100 ?
Luftdichtigkeitsprüfung - 100 ?
Integration von Empfehlungen zur Stromeinsparung - 50 ?
(Der gesamte Zuschuss darf höchstens die Hälfte der Beratungskosten betragen)
Die Anträge werden an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
gerichtet. Wichtig: Bei Antragstellung darf die Beratung noch nicht begonnen
haben. Wenn die Förderung gewährt wird, muss die Beratung innerhalb der
folgenden drei Monate durchgeführt werden. Eine Verlängerung gibt es nicht.
Ausgezahlt wird nach Vorlage des Beraterberichts, der
Verwendungsnachweiseerklärung und der Rechnung.
Mehr dazu und viele weitere Informationen zum Denkmal als Wohn- und
Anlageobjekt findet man unter
http://www.investition-baudenkmal.de/finanzierung-ueber-kfw-darlehen.htm
http://www.investition-baudenkmal.de
HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG
Flughafenstr. 52 a 22335 Hamburg
Pressekontakt
http:// http://www.investition-baudenkmal.de
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