Finanztipp von Black Label Immobilien: Baukreditverträge mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen jetzt kündigen
04.12.2014 / ID: 182243
Immobilien
Berlin, 04. Dezember 2014 - Bei Black Label Immobilien haben Kunden die Möglichkeit ihre Baufinanzierungen unverbindlich und kostenlos innerhalb weniger Tage über versierte Berliner Finanzexperten und Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auf fehlerhafte Klauseln überprüfen zu lassen.
"Immobilienbesitzer, die ab November 2002 den Kauf ihrer Wohnung oder ihres Hauses mit Zinssätzen von vier oder mehr Prozent finanziert haben, raten wir jetzt ihre Altverträgen prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls eine attraktive Anschlussfinanzierung zu sichern. Die Chancen, aus teuren Finanzierungsverträgen herauszukommen und die gegenwärtig niedrigen Zinsen von zirka zwei bis zweieinhalb Prozent zu nutzen, stehen so gut wie nie", schätzt Immobilienexperte Achim Amann von Black Label Immobilien die derzeitigen Entwicklung beim sogenannten Widerrufs-Joker ein. Nähere Informationen dazu finden sich unter: http://www.blacklabelimmobilien.com/tschuess-hohe-zinsen/.
Mit dem Widerrufs-Joker lassen sich Altverträge jetzt völlig legal kündigen und dadurch oftmals viele 1000 Euro an Zinsen sparen. Durch die Erstbeurteilung des Berliner Finanzexperten Martin Bonnet haben private Bauherren bei Black Label Immobilien die einmalige Chance ihre Zinsbelastung drastisch zu senken.
Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Bank- und Sparkassenkreditverträgen in rund 80 Prozent der Fälle. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08 sind rund zwei Drittel dieser meist von Banken und Sparkassen selbst formulierten Klauseln seit ihrer Einführungspflicht im November 2002 unwirksam und führen derzeit zu einer gigantischen Anfrageflut bei deutschen Verbraucherzentralen. Die Bearbeitungszeiten zur kostenpflichtigen Überprüfung belaufen sich dort schon auf etliche Wochen.
Der legale Weg zu günstigeren Zinsen
Vom Bundesgerichtshof beanstandet wurden Widerrufsbelehrungen bei Finanzierungsverträgen von 2002 bis etwa 2010, in Einzelfällen aber auch darüber hinaus. Durch diese gesetzlich vorgeschriebenen Klauseln haben Darlehensnehmer nach Vertragsabschluss normalerweise 14 Tage Zeit die Vereinbarung zu widerrufen. Bei einer fehlerhaften Belehrung beginnt diese Frist jedoch nicht zu laufen und der Vertrag kann auch noch Jahre später widerrufen werden. Das hat nach dem BGH-Urteil jetzt vereinfacht dargestellt zur Folge, dass der Kunde das Darlehen in voller Höhe zurückzahlen und das Kreditinstitut alle Raten und empfangenen Zinsen erstatten muss. In vielen von Verbraucherschützern schon aufgedeckten Fällen haben Banken und Sparkassen in ihren Belehrungen nicht richtig über den Fristbeginn informiert oder es fehlen wichtige Hinweise und Informationen zu den Folgen des Widerrufs. Es gibt auch ergänzende Formulierungen, die verwirrend und unverständlich sind. Nachzulesen im Pressetext vom SWR-Fernsehen am 27.11.2014 unter: http://www.swr.de/marktcheck/widerrufsbelehrungen-immobilienkreditvertraege/-/id=100834/nid=100834/did=14367940/1bdeogb/.
Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem alten Kreditvertrag aussteigen
Der selbstständige Finanzierungsvermittler Martin Bonnet würde nach Zusendung des vertraulich behandelten Darlehnsvertrages die Widerrufsformulierungen durch assoziierte Anwälte zunächst kostenlos prüfen lassen und eine unverbindliche Ersteinschätzung abgeben. Dabei berät der Finanzexperte bei Aussicht auf Erfolg auch über weitere Vorgehensweisen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass in Kooperation mit versierten Berliner Anwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht der Vertrag vorvergütet angefochten wird - und erst nach erfolgreichem Abschluss wäre das Anwaltshonorar dann fällig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt über den Anwalt mit der Bank zu verhandeln. Oft können sich Kreditnehmer und Kreditgeber ohne Gerichtsprozess einigen, indem Immobiliendarlehen vorzeitig aufgelöst, Vorfälligkeitsentschädigungen reduziert oder neue Kreditverträge mit günstigerem Zinssatz geschlossen werden. Martin Bonnets abschließende Tipps dazu: "Es ist sinnvoll sich bereits vor Widerrufserklärung um eine Anschluss-Finanzierung bei einer Ersatzbank zu kümmern. Ich empfehle auch unbedingt eine Rechtsschutzversicherung, um etwaige Gerichtskosten abzudecken".
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