Bauen ohne Baugenehmigung - "fliegende Bauten" nur auf dem Rummel.
24.04.2015 / ID: 193628
Immobilien
Aus aktuellen Anlass:
Bauen ohne Baugenehmigung - "fliegende Bauten" gibt es nur auf dem Rummel.
Es gibt verschiedene Meinungen zum Thema "Baugenhemigungsfreies Bauen".
" 'Wenn die Halle mobil ist, dann muss ich sie doch nicht genehmigen lassen' ist häufig ein Thema während der Beratung", so Dipl. Ing. Robert Dellschau. "Das ist aber leider nicht richtig."
Richtig ist :
Grundsätzlich ist in Deutschland für jedes Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich.
Es gibt jedoch Freistellungsverfahren, die einige Bauvorhaben vom Genehmigungsverfahren freistellen -- unter dem Vorbehalt (der Nachprüfung). Geregelt wird dieses durch die Bauordnungen der Länder. Hierzu können einige Bauwerke der Landwirtschaft gehören, oder eben auch "fliegende Bauten."
Eine kurze Übersicht über die Gesetzeslage gibt es auf
http://www.dellschau.de (http://www.dellschau.de/schema-bauantrag.htm)
Bei Nichtbeachtung droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch das Entfernen des Bauwerkes.
"Fliegende Bauten" - nach den die Bauordnungen der Länder - gelten diese Freistellungen einzig für die Bauwerke der Schausteller und Marktleute.
Weitere Fallstricke drohen im "Grenzabstand", "Bebauungsplan -- bzw. Flächenwidmnung" oder der "Brandschutzverordnung."
Fragen kostet nichts.
Bei Bauämtern ist dies eine "Bauvoranfrage". Wir senden Ihnen bereits Im Zuge der Angebotserstellung eine Textvorlage zur Kontaktaufnahme mit der örtlichen Bauaufsicht mit - bei positiver Rückmeldung erarbeiten wir gerne für Sie den Bauantrag und können diesen auch einreichen.
http://www.dellschau.de
Dellschau Bauhandel und Recyclingbedarf GmbH
Im Brauweilerfeld 6 50129 Bergheim
Pressekontakt
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Im Brauweilerfeld 6 50129 Bergheim
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