Pressemitteilung von Dr. Marita

Immer Ärger mit den Schönheitsreparaturen


Immobilien

Dr. Hetmeier Immobilien rät Vermietern, die Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen an die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzupassen. Schönheitsreparaturen betreffen vor allem die Frage, wer bei einem Mieterwechsel tapezieren und streichen muss. Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2015 haben die Rechte der Mieter gestärkt und die Position der Vermieter verschlechtert.

Die in der Praxis wichtigste Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrifft die Vermietung unrenovierter Wohnungen. "Wer eine Wohnung unrenoviert vermietet, darf die Schönheitsreparaturen nicht mehr auf den Mieter abwälzen. Schönheitsreparaturklauseln sind in diesem Falle jedenfalls in Wohnungsmietverträgen unwirksam. Vermieter sollten daraus den Schluss ziehen, Wohnungen grundsätzlich nur noch renoviert zu vermieten. Wer eine renovierte Wohnung anbietet, kann weiterhin die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen. Und er verbessert ganz nebenbei seine Chancen, einen seriösen und solventen Mieter für die Wohnung zu finden."

In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die sog. Quotenabgeltungsklausel gekippt. Mieter müssen nicht mehr anteilig Renovierungskosten zahlen, wenn sie vor einer vereinbarten Renovierungsfrist ausziehen. Das ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Auch solche Klauseln sind nunmehr unwirksam. Dagegen hilft nur eines: "Streichen Sie solche Klauseln aus Ihren Mietverträgen", rät Maklerin Dr. Marita Hetmeier.

"Das Vermietungsgeschäft wird für private Vermieter immer unerfreulicher. Ständig ändert sich die Rechtslage, meist zulasten der Vermieter. Überall lauern juristische Fallstricke und Risiken." Dr. Hetmeier berät und unterstützt Vermieter in allen Phasen des Vermietungsgeschäfts, von der Vermietungsanzeige in der Tageszeitung und im Internet bis zur Auswahl des Mieters und bei der - praktischen - Gestaltung des Mietvertrages: "Wir sind nicht nur Makler, sondern auch selbst Vermieter. Wir sprechen die Sprache unserer Kunden."

Dr. Marita Hetmeier
Schönheitsreparaturen BGH Rechtsprechung Miete Vermieter

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Mallinckrodtstraße 62 44145 Dortmund

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