Die Antwort auf das Bestellerprinzip: Professionelle Leistungen für Vermieter zu einem fairen Preis
01.06.2015 / ID: 196641
Immobilien
Zum 1. Juni tritt die Mietpreisbremse gesetzlich in Kraft, wird jedoch zunächst nur in Berlin pünktlich umgesetzt. Andere Bundesländer haben die Einführung zwar angekündigt, aber noch keinen Termin fixiert. Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allen in Großstädten vermeiden. Vermieter müssen bei einer Neuvermietung beachten, dass der Mietpreis nicht höher als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Für Neubauten und modernisierte Wohnungen gelten Ausnahmen.
Mit dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse wird auch die professionelle Wohnungsvermittlung über Makler reglementiert - Stichwort Bestellerprinzip. Ab Montag bezahlt die Leistung des Maklers derjenige, der sie auch bestellt und das ist in der Regel meist der Vermieter.
Hansch Immobilien hat bereits seit Ende letzten Jahres die neuen Fairplay Vermieter-Tarife eingeführt. Für den innerstädtischen Bereich Kölns zahlt der Vermieter 1,19 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit dem Tarif CityECO. In den Kölner Außenbezirken und im Umland Kölns gilt der RegioBLUE-Tarif mit 1,49 Monatskaltmieten inklusive Mehrwertsteuer.
Für beide Tarife gilt: Auf Leistung und Service muss kein Vermieter verzichten. Eingespart hat Hansch Immobilien nicht bei den Leistungen, sondern nur im Preis.
Hansch Immobilien beantwortet gerne Fragen zur Mietpreisbremse und Bestellerprinzip. Unter der Aktionswebseite http://vermieten.jhansch-immobilien.de gibt es nähere Informationen zum Leistungspaket Fairplay Vermieter-Tarife 2015.
http://www.hansch-immobilien.de
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Claudius-Dornier-Str. 5b 50829 Köln
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