Pressemitteilung von Markus Ludwig

Das neue Bestellerprinzip für Immobilienmakler


10.06.2015 / ID: 197469
Immobilien

Das neue Bestellerprinzip für Immobilienvermietungen - Kein Problem und volle Rechtssicherheit mit FlowFact!

Seit dem 1ten Juni gilt in Deutschland das neue Bestellerprinzip.
In kurzen Worten: Derjenige muss die Maklerprovision bei Vermietungen bezahlen, der auch de Auftrag an den Makler erteilt hat.

Wichtig ist hier auch, dass bei Wohnimmobilien nicht mehr mit dem Text: "Provisionsfrei für den Mieter" geworben werden darf.

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Viele Grüße aus Raubling!
Markus Ludwig

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