Das neue Bestellerprinzip für Immobilienmakler
10.06.2015 / ID: 197469
Immobilien
Das neue Bestellerprinzip für Immobilienvermietungen - Kein Problem und volle Rechtssicherheit mit FlowFact!
Seit dem 1ten Juni gilt in Deutschland das neue Bestellerprinzip.
In kurzen Worten: Derjenige muss die Maklerprovision bei Vermietungen bezahlen, der auch de Auftrag an den Makler erteilt hat.
Wichtig ist hier auch, dass bei Wohnimmobilien nicht mehr mit dem Text: "Provisionsfrei für den Mieter" geworben werden darf.
Kein Problem mit FlowFact CRM Immobiliensoftware!
Mit einem Klick auf "AddIn online aktualisieren) werden alle MusterExposés und sonstige Vorlagen auf den neusten rechtssicheren Stand gebracht.
Sollten Sie Hilfe bei der Anpassung Ihrer Individualvorlagen in Ihrer FlowFact CRM Immobilienmaklersoftware brauchen, so helfen wir Ihnen hier gerne kostenlos weiter.
Viele Grüße aus Raubling!
Markus Ludwig
Deutschland:
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