Die Ermittlung des Immobilienwertes für den Immobilienerwerb
06.08.2015 / ID: 202182
Immobilien
Die Frage beim Immobilienerwerb lautet: "Was ist der "richtige" Wert der Immobilie, bei der ich den Hauskauf beabsichtige?"
Viele, die einen Immobilienerwerb vorhaben, können den Wert von Immobilien gar nicht einschätzen und verlassen sich auf Aussagen Dritter, oft auf Aussagen der Verkäufer von Immobilien.
Das ist höchst gefährlich für den Hauskauf, gerade in einem Markt wie unserem, in dem die Preise für Immobilien seit nunmehr sechs Jahren ohne Pause steigen.
Lässt sich der Wert von Immobilien so ohne weiteres rechnerisch ermitteln?
Schaut man in die Fachliteratur, dann gewinnt man den Eindruck, dass man den "richtigen" Wert und somit die Basis für die Entscheidung zum Hauskauf und den tatsächlichen Immobilienerwerb einfach rechnerisch ermitteln kann.
Im Baugesetzbuch § 194 finden wir folgende Definition:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Im § 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung finden wir folgenden Hinweis:
" Bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken, ... ist diese Verordnung anzuwenden."
Aus den beiden Vorschriften folgt, dass der Wert, der in Wertermittlungsgutachten ermittelt wird, der Marktwert und somit die Grundlage für den Immobilienerwerb und Hauskauf sein soll.
Bei der Einschätzung von Immobilienwerten zum Hauskauf und Immobilienerwerb stellt sich die Frage: Wer bestimmt den Wert?
Der Sachverständige sicher nicht. Den Wert bestimmt immer nur einer: Derjenige, der bereit ist, den Immobilienerwerb zu einem bestimmten Preis durchzuführen. Diese Bereitschaft im Markt zu erkennen und im Wertgutachten widerzuspiegeln ist die einzige legitime Aufgabe eines Bewertungssachverständigen.
So schwierig es für den Sachverständigen ist, solche Marktsituationen zu erkennen, so schwierig und vielleicht noch schwieriger ist es für den oft unbedarften Immobilienkäufer einzuschätzen, ob der Wert richtig oder falsch geschätzt wurde. Ein Investor, der den Immobilienerwerb oder Hauskauf wagt, ohne den Wert zu kennen, hat schon verloren.
Winzige Veränderungen der von einem Sachverständigen verwendeten Parameter wie Bewirtschaftungskosten oder Liegenschaftzinssatz können zu Wertabweichungen von 10 bis 20 Prozent führen und beim Immobilienerwerb und Hauskauf krasse Fehlnvestitionen verursachen.
Jeder, der einen Hauskauf oder Immobilienerwerb plant, sollte wissen worauf es ankommt. Das erforderliche Wissen zum richtigen Hauskauf liefert der erfahrene Immobiliencoach und Fachreferent Thomas Trepnau in zweien seiner Bücher : Immobilienkurs, Vermögenssicherung im Euro-Desaster (http://www.amazon.de/kritische-Immobilienkurs-Verm%C3%B6genssicherung-Euro-Desaster/dp/3981499638/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1438872869&sr=8-2&keywords=trepnau) und Immobilienbewertung (http://www.amazon.de/Immobilienbewertung-Wertermittlung-von-H%C3%A4usern-Grundst%C3%BCcken/dp/3981499611/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1438872954&sr=8-3&keywords=trepnau)
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